Dienstags den ißten Decernbr. 1766.

MttHochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Folgendes ist eingeschickt worden.

Wundervolle und abenehenerliche, aber bod) wahrhafte Be^ gebenhereen des Ritters von **

Leben großer Manner auf die Nachwelt zu bringen, ist eins ÖL/ Sache die nach dem Geständnis aller Völcker unter die rühm- und nützlichen Beschäftigungen gehört. Man ist von der Wahrheit dieses Satzes so sehr überzeugt, daß man der Sache eher zu viel als zu wenig thut. Leute deren Stand und Vermögen nur ein wenig ' erhaben ist, gehen nicht leicht aus der Welt, ohne einen Lobredner hinter sich zu lassen, der nach ihrem Abschied einen guten Geruch über ihren Nah­men zu verbreiten sucht. Selbst die geringsten Leute auf den Dörfern werden nicht ohne Personalien begraben: und wenn diese gleich meistens über einen Leisten geschlagen sind, so ist doch das allgemeine derselben ge­meiniglich eine Lobrede im kleinen.

Bey dem allen verdienen dieses die wenigsten. Ich will nicht sagen, daß das Leben der meisten so beschaffen ist, daß man nach ihrem Todt ih­nen vielmehr eine Schänd-als Lobrede halten sollte. Denn diese Gewohn­heit die sich nur bey den Chinesem findet, würde, so nützlich sie auch seyn möchte, bey uns wohl schwerlich Beyfall finden. Wenn man aber auch

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