Md Nachrichten. i$
eins Sperr am Selzetthor, angeordnet worden, welche mit Anfang dieses Jahres angegangen; So wird solches dem Publico hiermit bekannt gemacht, damit die Reisenden sich derselben bedienen können, und forthin nicht nöthig haben bis an das Wallthor die Schoor zu paffiren. Dieser Einlaß wird offen gehalten; vom Januar bis Ende Februar bis 8 Uhr des Abends. Vom i Marz bis Ende April bis 9 Uhr. Im May bis io. Vom r Junius bis Ende August bis n Uhr. Im Septembr. bi6|io. tm October bis 9. Vom 1 Novembr. bis Ende Decembr. bis 8 Uhr. Glessen den 8 Januar. 1766.
Verändemrrgerr eines löblichen Magistrats allhier.
Sereniffimi Hochfürstl. Durchl. haben den RathSchöffen Herrn Johann Friedrich Steinberger, als OberBurgemeister an die Stelle des abgebenden -OberBurgermeisters Herrn Georg Andreas Tasche, auf gewöhnliche Präsentation des löblichen XVIner Collegii auf itzlges Jahr gna- digst ernennet. Sodenn lsind von gedachtem löbl. College nachstehende Herrn RathsSchöffen zu nachgesetzten Aemtern vorgeschlagen, und von Kiesigem Hochfürstl. OberAmt confirmiret worden, als: Herr Joh. Daniel Aßmus zum BauAmt, Herr Georg Andreas Tasche zum WemAmt, Herr Joh.Peter Pistor zum VeedAmt, Herr Joh. Jost Schiesser zum Fleisch- SchatzerAmt, und Herr Joh. Conrad Flett zum MärkerAmt.
Avertiflcmenr.
Nachdeme das frey adclich Rodenhausische RitterGuth zu Daubringen, Oberamts Giesen, bestehend in einer grossen adelichenWohnung, HofHaus, g Scheuern, 2 Pferd-und zwey Ochsen-und Küh-Ställen, Schaaf- und Schwein-Ställen, Brau-und BackHaus, sodann n8 Morgen 1 Viertl. 68 Ruth. Ackerland, zo borgen Wiesenwachs, und gegen 4 Morgen Obst - und GemnßGarren, nebst der Schäferei) und nöthigem Brennholz, ferner auf 6. Y. oder 12. Jahre, von Petrr Laa dieses i766sten Jahrs anfangend, verlehnt werden soll; So wird dieses zu dem Ende jedermänniglich bekannt gemacht, damit wer zu diesem Bestand Lüsten bat, auf Donnerstag den 2Zten Januarii gedachten 1766(01 Jahrs , in der adeligen Wohnung zu Daubringen sich alsdann einfinden, und dre nothlge und erforderliche Conditiones abwarten könne und möge. Signat. Giessen den aittn De, rrmbr. 1765*
Geboh,


