Ausgabe 
14.1.1766
 
Einzelbild herunterladen

Md Nachrichten. i$

eins Sperr am Selzetthor, angeordnet worden, welche mit Anfang dieses Jahres angegangen; So wird solches dem Publico hiermit bekannt ge­macht, damit die Reisenden sich derselben bedienen können, und forthin nicht nöthig haben bis an das Wallthor die Schoor zu paffiren. Dieser Einlaß wird offen gehalten; vom Januar bis Ende Februar bis 8 Uhr des Abends. Vom i Marz bis Ende April bis 9 Uhr. Im May bis io. Vom r Junius bis Ende August bis n Uhr. Im Septembr. bi6|io. tm October bis 9. Vom 1 Novembr. bis Ende Decembr. bis 8 Uhr. Gles­sen den 8 Januar. 1766.

Verändemrrgerr eines löblichen Magistrats allhier.

Sereniffimi Hochfürstl. Durchl. haben den RathSchöffen Herrn Johann Friedrich Steinberger, als OberBurgemeister an die Stelle des abgebenden -OberBurgermeisters Herrn Georg Andreas Tasche, auf ge­wöhnliche Präsentation des löblichen XVIner Collegii auf itzlges Jahr gna- digst ernennet. Sodenn lsind von gedachtem löbl. College nachstehende Herrn RathsSchöffen zu nachgesetzten Aemtern vorgeschlagen, und von Kiesigem Hochfürstl. OberAmt confirmiret worden, als: Herr Joh. Da­niel Aßmus zum BauAmt, Herr Georg Andreas Tasche zum WemAmt, Herr Joh.Peter Pistor zum VeedAmt, Herr Joh. Jost Schiesser zum Fleisch- SchatzerAmt, und Herr Joh. Conrad Flett zum MärkerAmt.

Avertiflcmenr.

Nachdeme das frey adclich Rodenhausische RitterGuth zu Daubringen, Ober­amts Giesen, bestehend in einer grossen adelichenWohnung, HofHaus, g Scheuern, 2 Pferd-und zwey Ochsen-und Küh-Ställen, Schaaf- und Schwein-Ställen, Brau-und BackHaus, sodann n8 Morgen 1 Viertl. 68 Ruth. Ackerland, zo borgen Wiesenwachs, und gegen 4 Morgen Obst - und GemnßGarren, nebst der Schäferei) und nöthigem Brennholz, ferner auf 6. Y. oder 12. Jahre, von Petrr Laa dieses i766sten Jahrs anfangend, verlehnt werden soll; So wird dieses zu dem Ende jedermänniglich bekannt gemacht, damit wer zu diesem Bestand Lüsten bat, auf Donnerstag den 2Zten Januarii gedachten 1766(01 Jahrs , in der adeli­gen Wohnung zu Daubringen sich alsdann einfinden, und dre nothlge und erfor­derliche Conditiones abwarten könne und möge. Signat. Giessen den aittn De, rrmbr. 1765*

Geboh,