lmö Nachrichten 14/
warl) ruhig, und wandte sich gegen Morgen, er zeigte dem jungen En- glgnder die ausgehende Sonne, und sagte: Sichest du jenes reizende Licht, die Sonne m ihrem vollen Glanze? Giebt dieser Anblick dir nicht einiges Vergnügen? - Freylich antwortete der Officier, wer kan einen so heitern Himmel ohne Vergnügen betrachten? -
Aber mir giebt es keines, sagte der Wilde. Darauf kehrte er sich um, und wandte seine Augen auf einen Busch, der in voller Blüthe stand. Siehe Jüngling, rief er, ist es dir nicht ein Vergnügen, diese frölichen Blüthen anzufehen? Ja gewiß, antwortete der Officier. Aber mich, sag» te der Alte, mich vergnügts nicht mehr; und mit einer Heftigkeit setzte er hinzu: Eile - geschwind - fliehe nach jenem Lager deiner Freunde. Gehe nach Hause, damit dein Vater die ausgehende Sonne, und die Blüthe des Frülings wieder mit Vergnügen scheu könne.
Verordnung.
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwigen, Landgrafen zu Hessen, Fürsten zu Herßftld, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda Schaumburg, Isenburg und Büdingen rc. Der Römisch-Kayseri, auch zu Hungarn und Böheim Königl. Apost.Majest. bestelter General-Feld »Marschal und Obrister über ein Regiment Dragoner rc. rc. Unsers gnädigsten Fürstens und Herrn, Wir zur hiesigen Fürstl. Regierung gnadigst verordnete geheimder Rath, Vice-Cantzler Eanzley - DlreSor und Regierungs - Rätl>e, fügen hiermit zu wissen r
- Nachdem'e von unsers gnädigsten Herrns Hochfürstl. Durcbl. wegen Her hin und wieder auswandern wollenden Fürstl. Unterthanen, der Landes-Herrliche höchste Befehl ergangen, daß, wegen derer daraus zu befah- rendm Bedencklichkeiten, diesem Uebel nach möglichen Dingen abzuhelsen, allen denjenigen, welche den tollkühnen und unüberlegten Lüsten bekommen, oder von andern dazu verleitet werden wollen, nach Rußland zu ziehen, solches sogleich Mallem Nachdruck nochmahlen untersaget, auf solche «in wachsames Auge geschlagen, und von deren Vermögen nichts, weder durch Verkauf noch auf andere Weise veräusert werden solle, auch allenfalls, und warm allbereits etwas verkauft seyn solte, das Geld bey Amt sogleich deponittN zu lassen und denen Verkäufern quovis modo zu dem KriM wieder zu verhelfen, mit dem weitern ernstlichen Befehl, daß. alle


