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wöchentlich-

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Zehntes Stück.

Dienstags dm utm März r?66.

Mlt Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Folgende Abhandlung ist uns zugeschickt worden. Ihr Inhalt verdient mit Aufmerksamkeit erwogen zu werden, und deswegen wollen wir sie auch unfern Lesern ganz unverändert mittheilen.

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j&CSWroan aus dem Inhalt dieser Abhandlung klar sehen kan, daß solche von geflissentlichen und vorserzlichen Duellen, und deren Anstiftern handele, die die Unrechtmäsigkeit und Sträf­lichkeit des Duellirens einsehen, und solches doch thun; so wäre es unbil­lig,, wenn man sie in allem, auch auf die, anwenden wolte, die solches ehe­dem aus Unwissenheit und Vsrurtheilen gethan haben, und solches nunmehr erkennen, bereuen, und verabscheuen; ein gegenwärtiger, oder künftiger vorsetzlicher Duellant aber kann sich nicht ehe dadurch beleidigt halten, als bis er entweder klar zeigen kau, daß die angeführte Gründe falsch seyen, oder, daß man unrecht thue, wann man einem Lasterden Namen gebe, Der ihm, nach unleugbaren Gründen der Vernunft und -Of- ftnbahrung, zukommt.

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