Ausgabe 
8.7.1766
 
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Kieffsche wöchentlich- WUtWÜßW Knzclgcn W Kchnchkcil. Sieben und zwanzigstes Stück.

- - Dienstags den «rett 3»h't 1766.--

Mit Hochfürstl. Hessen- Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

0b ein Frauenzimmer in gewissen Umständen nicht auch für sich freien dürfe.

jS&ue Gewohnheit, nach welcher man es einem Frauenzimmer für eine QC) Schande auslegt, wenn sie selbst freyt, ist meines Erachtens eine -^^.Unbilligkeit. Weil die Manner die Weiber ernähren müssen; so kann man es aus dieser Ursache in den meisten Fallen bey dem alten Her­kommen lassen. Aber es könnte doch auch zuweilen eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden; alsz. E. wenn ein Frauenzimmer so viel Ver­mögen besitzt, daß der Mann von dem Ihrigen leben kann, und sie allen- fals bereit ist, die Einkünfte desselbigen hierzu anzuwenden. -Oesters finden Mannspersonen Anstand, bey einem gewissen Madgen anzusetzen, weil sie entweder wegen ihres grosen Vermögens oder wegen ihrer vornehmen Ver­wandschaft, oder auch wohl wegen eines falschen Rufs ihres Stolzes abschlägige Antwort befürchten. Und auf diese Art bleiben ost die besten, artigsten und reichsten Mädger sitzen. Könnte ein Frauenzimmer einem gu­ten Freund ihr Anliegen ohne Schande offenbahren, so würde derselbe viel­leicht unter der Hand eine anständige Heurath bewerkstelligen können. Denn gerades weges zu zu gehen, ist für ein Frauenzimmer nicht wohl rathsam- Was ein gewisser Schriftsteller von, den Ehestands Macklern, Dd mson-