Kieffsche wöchentlich- WUtWÜßW Knzclgcn W Kchnchkcil. Sieben und zwanzigstes Stück.
- - Dienstags den «rett 3»h't 1766. —--
Mit Hochfürstl. Hessen- Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
0b ein Frauenzimmer in gewissen Umständen nicht auch für sich freien dürfe.
jS&ue Gewohnheit, nach welcher man es einem Frauenzimmer für eine QC) Schande auslegt, wenn sie selbst freyt, ist meines Erachtens eine -^^.Unbilligkeit. Weil die Manner die Weiber ernähren müssen; so kann man es aus dieser Ursache in den meisten Fallen bey dem alten Herkommen lassen. Aber es könnte doch auch zuweilen eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden; alsz. E. wenn ein Frauenzimmer so viel Vermögen besitzt, daß der Mann von dem Ihrigen leben kann, und sie allen- fals bereit ist, die Einkünfte desselbigen hierzu anzuwenden. -Oesters finden Mannspersonen Anstand, bey einem gewissen Madgen anzusetzen, weil sie entweder wegen ihres grosen Vermögens oder wegen ihrer vornehmen Verwandschaft, oder auch wohl wegen eines falschen Rufs ihres Stolzes abschlägige Antwort befürchten. Und auf diese Art bleiben ost die besten, artigsten und reichsten Mädger sitzen. Könnte ein Frauenzimmer einem guten Freund ihr Anliegen ohne Schande offenbahren, so würde derselbe vielleicht unter der Hand eine anständige Heurath bewerkstelligen können. Denn gerades weges zu zu gehen, ist für ein Frauenzimmer nicht wohl rathsam- Was ein gewisser Schriftsteller von, den Ehestands Macklern, Dd mson-


