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Absolution an. Kurz, sein einziges Geschäfte in der Kirche ist, den Allgegenwärtigen zu verehren und anzubeten, ihn um Gnade und Vergebung seiner Fehltritte anzustehen, ihn; für die genossene unendliche Wohlthaten zu danken, sich seiner fernem Erbarmung undObhut zu befehlen, und mit andern Gläubigen über die Güte seines Gottes zu frolocken.
Auf diese und keine andere Art kann man GOtt in seinem Tempel dienen, auf diese und keine andere Art ist unser Gottesdienst dem HErm angenehm. Wie glücklich ist der Mensch, der ihm so dienet, der ihm so seine Ehrfurcht und Unterwürfigkeit zu erkennen giebtl Allein wie undankbar muß auch derjenige seyn, der sich nicht einmal entschlisen kann, einen Sonntag zum Dank und Preise der Güte seines Schöpfers anzuwenden.
Ich will nur noch dieses anmerken. Wenn Herr phLlarrder ein wahrer Verehrer der Gottheit werden will; so muß er sich vornehmlich vor der gewöhnlichen Meynung hüten, als wenn der rechte Gottesdienst blos in der Anhörung einer Predigt oder im Besuche des Gotteshauses bestünde. Die Predigten sind eigentlich nur eine Anweisung zum Dienste Gottes, wie der Besuch des Gotteshauses nur eine Handlung ist, wodurch wir uns zum wahren Dienste Gottes geschickt machen wollen. Denn der eigentliche und rechte Gottesdienst, wornach alle Vernünftige trachten sollten, besteht darin, daß man GOtt täglich mehr zu erkennen und seine wohlthatigen Befehle auszuüben sucht. „ Wahrheit und Tugend, „ sagt der grose Abt Jerusalem, sind die Leyden einzigen MM, wo- „ durch wir zu einer wahren Vollkommenheit gelangen können, und in „ der Bestrebung nach diesen beyden Eigenschaften, bestehet folglich auch . „ Mein der Dienst, womit wir GOtt verehren und ihm gefallen könnest.,, Hieraus folgt, daß man jeden Augenblick und an allen Orten GOtt dienen kann, wenn man nur will. Denn wir können jeden Augenblick und an allen Orten tugendhaft seyn.
Academische Neuigkeit.
Den i zten Jan. 1766. bestieg Herr Johann Gotthard Hert von Wetzlar den Cakheder, um die hohe Würde eines Dofloris zu erlangen, tinE) defendirte einige Thefes ohne Vorsitz unter folgendem Titul: de im- munitatc ab operis, ab obligatione reparationis viarutn publicarum
4J0Ü excufanie.
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