ror Grcsischc wöchentlich- gemeittnützsg« Anzeige»
sondere wegen der bescheidenen Anmuth der jungen Person. Er näherte sich ihnen und ermunterte sie mit einem Tone, der fähig war, sie dreiste zu machen, ihm zu melden, ob er ihnen worin» dienen tonte ? Die Mutter antwortete mit einigem Erröthen, und etwas leise: Sie sähe» sich durch wiederbohlte Un. glücksfälle,die zu weitläufkig wären zu erzählen, auf de» Puncte »och vor Nacht aus einer kleinen Wohnung, die sie mit ihrer Tochter in per Vorstadt hätte, verjagt zu werden, wenn sie sich nicht entschliessen wolte, ihre Augen vor dem unanständigen Ansinnen sihres Wirths an die junge Person da zu verschlteffen: Nur sünf Ducaten! und ihre Eminenz könte» mir und meiner Tochter das Leben und die Ehre wieder geben. - Der Cardinal von der naiven Tugend der Mutter, und der unschuldvollen Bescheidenheit der Tochter gerührt, schrieb sogleich ein Billet, welches er der ersten befahl zu fernem Haushofmeister zu bringen, und ermahneke sie sogleich, sie msgten beyde so gute Gesinnungen behalten, so tönten sie sich ferner seiner Gewogenheit versichern. Die gute Frau, vor Freuden ganz auser sich, bezeugte ihn, nebst der mochtet, ihre ganze Erkenntlichkeit auf das lebhafteste, mm eilte sogleich nut dem empfangenen Billet zudem Haushofmeister, der cs m seine Br,estasche steckte, und ihr fünfzig Ducaten hinzehlte. - Nein mein Herr, Si- irren sich; in der Anweisung stehe» nur fünfe. Tch habe Se. Eminenz um mehr nicht gebeten. - Sehen sie hier, Madame, cwo- bey er ihr das Billet zeigte) meine Drdre enthält, ihnen fünfzig auszuzah- en' P 1,1,1 sich gewis der Herr Cardinal geirrt. - Nein, Mada- nie, ich kenne meinen gnädigsten Herrn zu gut, setzen sic mich nicht in Ge- fahr, ihm zu mißfallen. - Sie beschlossen endlich beyde um ihren Streit zu endigen, sich der Entscheidung des Cardinals zu überlassen. Dieser nahm darauf ferne Anweisung zurück, stellte eine andere auf fünf hundert Ducaten aus, und sagte zu ihnen: beyde haben recht, ich hatte mich würck- lich geirrt, ihr getragen, d»adame, beweiset es, gehen sie geschwind, hp» \ zahlen sie ihren Wirth und verlassen sie ihn; befriedigen sie ihre übrige Glau- ch?/Tochttr^aus unD mit dem übrigen statten sie
Averriflement.
, „ Nachdeme auf eingeholte vorherige Resolution eines Hochfürstl Hessen-Darmstadt,sche» Hochlöblichen Regierungs-Collegii m G esteii, alle Hppvthecken-Büchcr und Gewehrschafts-Ptotocvlla m dem gan? Amte
umge-


