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immer zu ändern und auszubeffem ist; so fängt ein jeder die Sache unrecht M, und ist für einen schlechten Haushalter anzusehen.

Wofern es aber einer mit Fleiß so einrichtet, daß ein Unverständiger zum Verwalter bestellet wird, und darunter seinen Vortheil sucht: Oder wofern einer es aus Gewinnsucht mit einem Baue oder Wercke, dessen Besorgung ihm übertragen ist, unrecht anfängt, und geschehen läßt, daß betrügerische Handwercksleute wegen der Geschencke und Vortheilen, die sie ihm zuflieffen lassen, die Arbeit unfleisig verrichten und untüchtig ma- chen, und er noch dazu das Seinige beyträgt, baß sie davor wohl bezahle' werden; so ist der eine und der andere vor einen schlimmen Haushälter zu achten.

Wer an Orten, wo das Holz nicht wohlfeil ist, einen Wald hat, und aus Unachtsamkeit die Stöcke der abgehauenen Stamme, und die halb und ganz verdorreten Bäume, daraus er zum nöthigen Vehufe viel Geld lösen'könnte, nicht zu rechter Zeit ausmachen, sondern in Menge stehen läßt, bis das Holz daran verstocket oder erstorben ist, und durch Diebstahl einen merckiichen Abgang gelitten hat; auch viele von Holzentblösete Flecken,und grosse öde Strecken Landes, die zum Walde gehören, nicht mit Holzfaa* men besäet; sondern wüst liegen läßt; folglich den Wald nicht so nutzet,^ als er könnte und sollte: Wer überdas aus Unbesonnenheit seine nasse und sumpfigte Wiesen, welche ohne viele Kosten und mit grossem Nutzen ver- bessrt werden könnten, nicht verbessert; dem gebühret der Nähme eines schlechten Haushalters.

Wer aber aus Eigennutz in dem ihm anvertrauten Walde mit dem Holze nicht gewissenhaft, noch forstmäsig umgehet, und die nach Umständen so nöthige Holzanpflanzung aus einer allzugrossenSorglosigkeit zum Schaden derNachkommen unterläßt, auch Güter, die besser zu nutzen sind, aus einer unverantwortlichen Nachlässigkeit in keinen bessern Stand sitzet, der verdienet Den Namen eines schlimmen Haushalters.

Unter die Zahl der schlechten Haushalter gehöret auch gewiß derjenige, welcher da er nur so viel hat, daß er die Ausgaben, die der nöthige Unterhalt, die Bequem, rickkeit und der Wohlstand erfordern, bestreiten kann, aufDinge, bie zur Lust und rum Staate dienen, als auf überflüssiges und köstliches Essen und Trincken, auf «naenehmeVeranderuugen, auf herrliche Auszierungen eines Hauses, auf schone Kleidungen, oder auf andere kostbare und entbehrliche Sachen ohne nach zu denken, fo viel verwendet, daß ihm die Mittel zu Bewerckstelligung nothwcndiger Dinge abgehen, und er dabey Schulden machen uurß. ,

Heraegen ist derjenige ohne Zweifel ein schlimmer Haushalter, welcher bey feiner Verwaltung mit Anwendung der Kosten zu «vthwendigen Dingen wohlbe-