?rs Gresische wöchentlich -gemeinnötzige Anzeigen wohl nicht gar viele so arg in Ansehung ihres eigenen Vermögens: Allem es giebt mehrere, die aus einer unverantwortlichen Nachlästigkeit mit dem Ihrigen so übel zu wirthschaften pflegen. Eben eine solche Nachlässigkeit aussert sich manchmal bey der Verwaltung der Einkünfte oder Güter eines andern oder einer Gemeine. Stehet aber diesen jemand seines Vorteils halber mit Fleiß übel vor; so wird er insonderheit ein schlimmer, sonst auch ein ungerechter Haushalter genennet.
Hieraus lasset sich gewissermassen der Unterschied zwischen einem schlechten und schlimmen Haushalter erkennen. Derselbe wird aber durch Bey- spiele, welche die vorgebrachte Sätze erläutern, begreiflcher gemacht.
Einer, der unüberlegter Werse nach seiner Einnahme, die sich auf dreytausend Thaler beläuft, bey seinem Aufwande nicht richtig rechnet, und jährlich gegen vierhundert Thaler mehr ausgiebt, ist ein schlechter Haushalter, eben so wohl, als derjenige, welcher bey einem Gebäude, das er will aufführen lassen, aus Mangel der Einsicht nicht gehörig überschlägt, was es kosten mag, und an statt fünftausend Gulden, die er dazu gewidmet hatte, hernach über zehntausend Gulden zu der Verfertigung desselben anwenden muß.
Einer aber, der mit Vorbedacht in seiner abzulegenden Rechnung von einem Jahre dreyhundert Gulden für Papier ansetzet, zu dessen Anschaffung er in der That kaum funzig Gulden gebraucht hat, und sonst in die Ausgabe zu viel bringt, ist so wohl ein schlimmer Haushalter, als derjenige, welcher bey einem Baue, darüber er die Aufsicht hat, vorher mit Fleiß einen unrechten oder hohen Überschlag macht, damit er nachher desto mehr vor Baukosten anschreiben, und einen grossem Vortheil unter der Hand für sich ziehen kann.
Wenn einer aus Unbedachtsamkeit einen Unverständigen zum Aufseher über eine gewisse Sache macht: Wenn ein anderer, der einem Walde vorgesetzt ist und sich auf die wilde Baumzucht nicht verstehet, einen Strich Landes mit Eicheln besäet, weil Eichbäume darauf gestanden haben, ungeachtet sie vorher daselbst übel fortgekommen, oder an den Aesten abgestorben, oder ganz verdorret sind; oder wenn er Bucheckern dahin säet, wo Elchen vorher wegen des untauglichen Bodens ihren Untergang gefunden haben : Wenn ein dritter einen Wasserbau unternimmt, ohne daß er oder Diejenigen, welche dabey gebraucht werden, die dazu erforderliche Wissen- Erfahrung haben , und derselbe darnach so ausgeführet wird, daß es damit nicht lange Bestand hat, und künftig daran mit grossem Schaden immer


