Ausgabe 
23.4.1765
 
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wöchentlich-

gmeinllüMe Mzclgtll

Siebknzehendr's Stück.

Dienstags den 2 z een April 1765.

Mlt Hochfurstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

ZortfttzUn^des^Beweists von der Wahrheit der Auferstehung

SlleS dieses, mein Herr, beweiset deutlich, daß der Verdacht, als wenn die Apostel durch ihr Zeugniß von der Auferstehung des Gott­versöhners andre hakten betrügen wollen, nicht allein ganz unge­gründet, sondern auch wider alle Wahrscheinlrchkeit ist. Aber nun will ich Ihnen auch noch darthun, daß es unvernünftig ftyn würde, wenn man ihrem Zeugnis nicht glauben wollte. Denn wenn wir auch wirklich eini­gen Verdacht wider die Ehrlichkeit eines Zeugen hatten, würde dieser Ver-- dacht alsdenn nicht gänzlich bey uns ausgetilgt werden,

r) Wenn dieser Zeuge der ganzen Welt durch ein untadelhaftes Le­ben, durch eine nachahmens-würdige Frömmigkeit und durch eine beständi­ge Heiligkeit bewiese, daß er gar nicht fähig wäre ein falsches Zeugnis zu geben ? Daß die Apostel tugendhafte und rechtschafne Leute waren, dies be­zeugen ihre eignen Feinde. Man sieht es aus allen ihren Schriften, die einen ganz auserordentlichen Charakter haben; sie schärfen nichts mehr ein als die Aufrichtigkeit, die Liebe, die Demuth, die Uneigennützigkeit, die Verleugnung der Welt, eine thätige Liebe zu G-Ott, und einen ununter-

R brochenen