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wöchentlich -

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Dienstags den rrken (Dctobr. 1765.

Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Beschluß der Lrnmen'schett »errachriing über die Ab-> sichten im Thierreiche.

! wundervoll finb die Anstalten in der Natur zur Nahrung des so sehr bevölkerten Thierreiches! Welche Künste und Fertigkeiten sind nicht den Thieren aller Arten anerschaffen, sich und ihren Nach­

kommen die uökhige Speise zu verschaffen! Einige, deren Leden mit dem Sommer anfängt und aufhört, sorgen für ihre künftige Brut, daß sie an dem Orte, wo sich ihr Leben anfängt, ihre Sp-iße bereit finde. Darum legen sie, ehe sie sterben, ihre Eyer, nicht überall hin , wohin sie kom- men, sondern, wenn sie vom Wasser Herkommen, inö Wasser, oder wenn sie auf dem Lande leben, an diese oder jene Pflanzen, nicht an dis Blätter, die im Winker abfallen, sondern an die Zweige und Aeste, an den Stamm, in den Mist, in das Holz, in Wolle, oder auch in die Körper andrer Lebendigen, damit es ihnen, wenn sie nun zu leben anfangen, nicht au Nahrung fehle. Andre, die einen oder eklicheWinter durch leben, wo mchks für sie wächst, empfinden um diese Zeit einen Trieb zum Schla­fe, dem sie nicht wiederstehen können, »erkriechen sich in der Absicht, we- . den sich in einem Blatte oder Winkel ein künstliches Bette, oder graben sich ein Lager in die Erde,.scharren sich ein, oder legen sich in tue-

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