und Nachrichten.
Sieben und Vierzigstes Stück.
Dienstags dm r-tm Novenibr. 1765.
Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Sortierung der Vorschläge zur Verbesserung einiger sehr geB wohnlichen Fehler in der Rinderzucht.
gelinden Grundsätze, die wir in Ansehung der Kinderzucht geäu- sert haben, müssen aber nicht so verstanden werden, als wenn wir wollten, daß man ein Kind gar nicht strafen sollte, wenn es gefehlt hat. Nein, ganz ohne Strafe wird man wohl kein Kind gut erziehen können. Wir haben nur wider die Art, womit man die Kinderstraft, geeifert. Wir haben die Schläge, die den Kindern fo oft ohne VTotb gegeben werden, getadelt. Doch weil es Leute giebt, die gleichsam darin ein -Vergnügen und eine Beruhigung zu suchen scheinen, wenn sie ihre Kinder schlagen können, so wollen wir auch die Schläge nicht ganz verwerfen. Sie können, (und vielleicht ist dies der einzige Fall,) bey gar zu unartigen und boshaften Kindern, bey denen alle vernünftige Vorstellungen vergebens sind, einigen Nutzen schaffen. Allein dies können wir unmöglich billigen, daß man die Kinder schlägt, wenn man nicht aufgeräumt, nicht bey guter Laune ist, und vielleicht alsdenn eben denselben Fehler ungestraft hingehen läßt, wenn man vergnügt und aufgeräumt ist. Oder wenn man sie im größten Zorn und mit zitternden Gliedern schlägt, wenn man sie schlägt, um seinem Zorn ein Genüge zu thun und dabey den
Aaa Endzweck


