wöchentlich-

geilmntWge WUUll llliö Dachrichte».

Zwölflftes Stück.

Dienstags den men Martti 1765;

Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Anmerkungen über die Rechtliche Gedanken von der Gerichte barkeit der Universität Giessen in reaiibus.

icfe Anmerkungen sind letzthin dem Herrn Verleger der wöchentlichen Jnjdocn durch einen Unbekannten zugestellt, und der Herr Ver- ... . fasser hat sich eben so wenig zu erkennen gegeben. Aus was vor Ursachen beydes geschehen, will man nicht untersuchen. Vielleicht ist d/- Herr Anmerker feiner Sachen nicht gewiß gewesen, und hat aealaub w,»» er durch seine Widerlegung selbst bey seinen Freunden keinen Danck verdie- nm sollte, und rem malam peffime defendirtWtt?iS mne bmenmcognt0 bereuen zu können. Um aber unpartheyisch bey der ganrett Cacbe s^^berch zu gehen, so will man die eingesandten Anmerkungen vollstän­dig emrucken, und zugleich, um mehrerer Deutlichkeit willen, dieAntwor- ten darauf m Denen untergesetzten Noten kürzlich beyfügen allermM» man aut rnest Att mit wenigen Worten viel sagen kann, welches e ne- besondern Widerlegung weitläuftiger hätte ausfallen müssen. <UWr 'iv t . icf Anmerkungen lauten folgendermassen : Es hat vor kurüem »m x^^r^rfC^ais auö t)enen nachhew im Druck erschienenen

Reclirllchett Gedancken rc. zu ersehen gewesen, von Der Gerichtsbark,^

Univ^rfitqcvn in reahbus besonders der Unidersitgt Giessen, \ine Ab- R (wfe