84 Sie fische wöchentlich -- gemeinnützige Anzeigen peinlichen Rechts/ gehörigen Schrifften, von den ersten Ausgaben der Bambergijchen Halßgerichts-Ordnung/ antrifft. Theils sind sie offenbar fakjch, theils unvollständig. Hieran ist die grose Seltenheit jener ersten Ausgaben schuld; daher, unter allen Gelehrten, vielleicht niemand bisher so glücklich gewesen ist, selbige beysammen zu haben und gegeneinander zu confcrireii. Es besitzet aber unser Herr D. Mögen die allcrälkeste Ausgabe vom Jahr ifog, und des Herrn Rectors Äragnifi- renz besitzen die zwote vom Jahr if io.
Diese beiden, so sehr seltenen, Ausgaben beisammen zw haben, mithin ein Augen - Zeuge von ihrem Daseyn und von ihrer Beschaffenheit zu seyn, hat den Herrn Reftorem Magnificum bewögen, die gelehrte Welt, durch obgedachtes Programma , aus einer Ungewißheit, und, diesen Theil der gelehrten Historie, in eine völlige Richtigkeit, zu setzen.
Anfangs erzählen Se. Magniflcenz die unrichtigen Meinungen des Christian Thsmasius/ des Vice-Kanzlers Ludovici, des Kanzlers von Ludewig, des Burkhard Gotkhelf Struve, des Vice-Kanzler 2Koppo , des CH. (§. Budere , d^s Friederich Ei-
senhardrs, des Johann Friedrich Christs/ und des Gwin am Pbifo- parcbi. Hernach werden im I l. jene zwo erste Ausgaben der Bamberg gischen Halßgerichts--Ordnung ganz pünctlich beschrieben, und dabei gezeigte, daß beide in der Schreib-und Lese - Art einiger massen von einander abweichen. Im §. 12. werden die 22. Bildnüffe, mit den darauf be- stndiichen Reimen und Ueberschriffken, angezeiget, welche, von Holtzsti- chen, in g dachten zwo ersteren Ausgaben angetroffen werden. Die erste Ausgabe, wenigstens das Exemplar, W der Herr D. Mögen besitzet, hat, vorder anderen , den Vorzug, daß die 22 Bildnüffe, mit verschiedenen Farben, sehr niedlich bemahlet sind. Endlich wird im §. 15. angemerkt , in welchen Dingen obbemelte Gelehrten den rechten Weg entweder verfehlet oder getroffen haben. Und am Schluß dieses $phi geben des Hrn. Retioris Magnificenz e-nige Hofnung, er ne neue Ausgabe sowohl von der Banibcrgischett/ als auch von denen daraus entstandenen Lrandcn-- burgischen und Carolinischen peinlichen Halßgerichts -- Ordnungen/ mit den verschiedenen Lese - Arten, 'und mit Beifügung der Christi- sthett Diflertation de Joanne Schwarz nbergio , und einer ungedruck- ten Oration unsers fei. Hrn Hofrakh Ienichens de vira & Ccriptis Schwarzenbergii, zu befördern. Denn Se. Magnificenz besitzen, auch von der Brandenburgischen Halßgerichts t Ordnung, die rare Ausgabe, welche


