84 Sie fische wöchentlich -- gemeinnützige Anzeigen peinlichen Rechts/ gehörigen Schrifften, von den ersten Ausgaben der Bambergijchen Halßgerichts-Ordnung/ antrifft. Theils sind sie offenbar fakjch, theils unvollständig. Hieran ist die grose Seltenheit je­ner ersten Ausgaben schuld; daher, unter allen Gelehrten, vielleicht nie­mand bisher so glücklich gewesen ist, selbige beysammen zu haben und ge­geneinander zu confcrireii. Es besitzet aber unser Herr D. Mögen die allcrälkeste Ausgabe vom Jahr ifog, und des Herrn Rectors Äragnifi- renz besitzen die zwote vom Jahr if io.

Diese beiden, so sehr seltenen, Ausgaben beisammen zw haben, mit­hin ein Augen - Zeuge von ihrem Daseyn und von ihrer Beschaffenheit zu seyn, hat den Herrn Reftorem Magnificum bewögen, die gelehrte Welt, durch obgedachtes Programma , aus einer Ungewißheit, und, diesen Theil der gelehrten Historie, in eine völlige Richtigkeit, zu setzen.

Anfangs erzählen Se. Magniflcenz die unrichtigen Meinungen des Christian Thsmasius/ des Vice-Kanzlers Ludovici, des Kanzlers von Ludewig, des Burkhard Gotkhelf Struve, des Vice-Kanzler 2Koppo , des CH. (§. Budere , d^s Friederich Ei-

senhardrs, des Johann Friedrich Christs/ und des Gwin am Pbifo- parcbi. Hernach werden im I l. jene zwo erste Ausgaben der Bamberg gischen Halßgerichts--Ordnung ganz pünctlich beschrieben, und dabei gezeigte, daß beide in der Schreib-und Lese - Art einiger massen von einan­der abweichen. Im §. 12. werden die 22. Bildnüffe, mit den darauf be- stndiichen Reimen und Ueberschriffken, angezeiget, welche, von Holtzsti- chen, in g dachten zwo ersteren Ausgaben angetroffen werden. Die erste Ausgabe, wenigstens das Exemplar, W der Herr D. Mögen besitzet, hat, vorder anderen , den Vorzug, daß die 22 Bildnüffe, mit verschie­denen Farben, sehr niedlich bemahlet sind. Endlich wird im §. 15. ange­merkt , in welchen Dingen obbemelte Gelehrten den rechten Weg entweder verfehlet oder getroffen haben. Und am Schluß dieses $phi geben des Hrn. Retioris Magnificenz e-nige Hofnung, er ne neue Ausgabe sowohl von der Banibcrgischett/ als auch von denen daraus entstandenen Lrandcn-- burgischen und Carolinischen peinlichen Halßgerichts -- Ordnun­gen/ mit den verschiedenen Lese - Arten, 'und mit Beifügung der Christi- sthett Diflertation de Joanne Schwarz nbergio , und einer ungedruck- ten Oration unsers fei. Hrn Hofrakh Ienichens de vira & Ccriptis Schwarzenbergii, zu befördern. Denn Se. Magnificenz besitzen, auch von der Brandenburgischen Halßgerichts t Ordnung, die rare Ausgabe, welche