Ausgabe 
8.10.1765
 
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trnd Nachn'chtett. -Ls

ren Raube sie sich nähren sollen, überall, und schnell, ohne einige Benw auna des Kopfes wahrzunehmen. Welch eine noch größre Verschiedenhert würden wir nicht unter den Thieren, blos in Absicht auf diesen einzigen Sinn bemerken, wenn wir die innre Bildung derselben und ihren Gebrauch genug kenneten, da schon jedem Menschen bey einer geringen Aufmerksam­keit so viel davon bekannt werden kann, daß immer ein Thier besser im Hellen, ein anders besser im Dunkeln, einige scharfer am Tage, andre schärfer in der Nacht sehen können. Eben so verhält es sich mit dem Sin­ne des Gehörs. Das Ohr des Menschen schickt sich am besten für seine aufgerichtete Gestalt. Bey den Vögeln hat es eine Bildung, die zum Fliegen am bequemsten ist ; nicht hervorragend, sondern dicht anliegend und verdeckt, damit sie besser durch die Luft hindurch dringen können. Ebenso richtet sich den bey vierfüßigen Thieren die Figur des Ohres nach ihrer be- sondern und eignen Bestimmung. Bey einigen ist es gros, aufgenchtet und offen , daß sie die geringste annähernde Gefahr gleich vernehmen kön­nen; bey andern ist es verdeckt, als bey den Thieren, die unter der Erde leben; es ist kurz und liegt tief, damit nichts schädliches hinein kommen möge. Welch eine bewundernswürdige Weisheit! Welch eine Erfindung und Kunst, die aus der Bildung aller dieser Theile hervorleuchtet! .

Die Fortsetzung folgt nächstens.

Fortsetzung der Erdbeschreibung des Oberamts Giessen.

d) wohn/Häuser, so der Herrschaft/ der Kirche, der Um- versttäk oder der Stadt zustehen.

Unter den Wohnhäusern überhaupt sind einige herrschaftliche, nemlich: i) das sogenannte Schloß/ (man nennet es: das Schloß; in derThat aber ist es kein Schloß/ sondern nur ein, auf gemeine Art erbauetes,herr­schaftliches Hauß, in welchem die Herrschafft, bey durchreisen oder sonsti­gem kurzen Aufenthalt, wohnet.) In neueren Zeiten giebt man ihm den Namen des Gouvernements/ weil es einem zeitigen Gouverneur der Vestung Giestn zur Wohnung gegeben wird. 2,) Die Aellerey, in welcher der Amtskeller seine Wohnung hat; beide zusammen stehen in einem, auf dem Brand gelegenen Hof; z) dasCommendantemHauß, so ebenfalls auf dem Brand/ dem Universitäts- Collegio gegen über, Met; 4) das Haus des commandirenden Stück-Officiers/ das bey demKanz-

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