Meffsche
wöchentlich-
gWWW Meigen uns Mchnchken.
Zwey und Dreißigstes Stiick.
Dienstags den <tan August 1765. z
Mit Hochfürsti. Hessen - Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Der Iuttgstrnkranz.
Akuter denen vielen Wörtern, die mefytm als eine Bedeutung haben, MD befindet sich auch das Wort Jungfer,rkrnnz. Ursprünglich bedeu- tete es eine Kopfzierde, welche, vor alters, insonderheit bey Feier- sichkelten, von den Jungfern getragen wurde, um ihren Jungfernstand dadurch anzuzeigen. Denn es gab damals, in Teuesthland/ nur drey Gattungen von Weibspersonen, nemlich Jungfern, Eheweiber und Witt- Werber. Da nun der Gebrauch des Jungfemkranzes allemal ein untrüg- liches KennzeAen der reinen Jungferschaft war: so gab diß Gelegenheit, das Wort: Iungfernkrairz auch in einem/metaphorischen Verstand zu nehmen, und die Iungferfchaft darunter zu verstehen. So lange die Teutjchen sich blos unter einander verheuratheten, so lange blieb jene alte Gewonheit. Allem, als sie sich in den folgenden Zeiten öfters mit den benachbarten Franzosenverehlichten, so veraltete nach und nach die teut- .
b dr^ Keuschheit -der alten Teueschen wurde, von der Unkeuschheit ihrer Nachkmnmen, verdrungen. Es fanden sich Madger, die m überaus starkem Verdacht waren, ihre Jungferschaft verlohren zu haben, und die gleichwohl den Jungfernkranz fort-trugen. Da nun viele
I i Manns-


