Meffsche

wöchentlich-

gWWW Meigen uns Mchnchken.

Zwey und Dreißigstes Stiick.

Dienstags den <tan August 1765. z

Mit Hochfürsti. Hessen - Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Der Iuttgstrnkranz.

Akuter denen vielen Wörtern, die mefytm als eine Bedeutung haben, MD befindet sich auch das Wort Jungfer,rkrnnz. Ursprünglich bedeu- tete es eine Kopfzierde, welche, vor alters, insonderheit bey Feier- sichkelten, von den Jungfern getragen wurde, um ihren Jungfernstand dadurch anzuzeigen. Denn es gab damals, in Teuesthland/ nur drey Gattungen von Weibspersonen, nemlich Jungfern, Eheweiber und Witt- Werber. Da nun der Gebrauch des Jungfemkranzes allemal ein untrüg- liches KennzeAen der reinen Jungferschaft war: so gab diß Gelegenheit, das Wort: Iungfernkrairz auch in einem/metaphorischen Verstand zu nehmen, und die Iungferfchaft darunter zu verstehen. So lange die Teutjchen sich blos unter einander verheuratheten, so lange blieb jene al­te Gewonheit. Allem, als sie sich in den folgenden Zeiten öfters mit den benachbarten Franzosenverehlichten, so veraltete nach und nach die teut- .

b dr^ Keuschheit -der alten Teueschen wurde, von der Unkeuschheit ihrer Nachkmnmen, verdrungen. Es fanden sich Madger, die m überaus starkem Verdacht waren, ihre Jungferschaft verlohren zu haben, und die gleichwohl den Jungfernkranz fort-trugen. Da nun viele

I i Manns-