und Nachrichten. L7

vielmehr fi. zur Aftkrpfa«dschaft cum iure reluendi und wurde diese Aft-rpftndschaft von Kayser Carolo IV. bestattiget. An. 1^99 gab Ru- penus III. nachmaliger Kayser, Kayserswerth seinem SchwiegcrSohn Gra­fen, nachmaligen Herzog Adolph von Cleve, abermal zur Asterpfand- schalt, und sn. 141Z. tratte es Graf Adolph an seinen Bruder Gerhard von der Mark ab, ohne daß im ersten Fall dem Gülichischen, und im lez- tern Fall dem Pfälzische« ReluitionsRecht im mindesten wäre praciud-icivet worden. An. 1424. verkaufte Graf Gerhard Kayserswerth an den Erz­bischöfen Diederich zu Cölln mit Widerwillen Herzog Adolphs von Cleve. I s69 denunciirte das Haus Gülich die Reluition an Cölln, und als solche nicht bewillM werden wolte, wurde der PfandSchiliing des Ruperti bey per <Xeichs^)tadt Cölln den nteu Januar 1570 legaliter deponirf, und

3cchr 1596. bey dem K. R. Cammergericht eine Citadon gegen Chur- Cölln, und die Oelcendenr Pfalzgrafen Ruperti puncto iuris reluendi extrah;rt, welche reproducirt, und darauf in solcher Sache von beyden Theilen vollständig gehandelt, und fubmirrirct worden. Weil aber Her­zog Johann Wilhelm von Gülich darüber 1609. verstarb, und der Güli- chstche SucceffionsStreit entstand, so kam die Sache in das Stecken.

Nun wurde zwar vor dem ReichsHoftath diese StreitSache in pof- fcffpno einige gabKiwirtduftig bis jtitSubmiffion behandelt, als aber vom ErzStstt Lslln vorgestcllet wude, daß die Hauptsache in Camera imperiali pendent und praeuenta wäre, so wurden von Kayserl. Majestät die benm ReichsHoftath verhandelte Aita im Jahr 171p remittiref, worauf daselbst der Proceß reallumiret, verhandelt, an. 17-5 darein tübmimret, und durch die letzthin mitgetheilte Erkäntnisse entschieden ist.

Historische Nachrichtett.

Wir versprachen in den vorigen Blättern unsre Lese» mit einigen al­ten, aber merkwürdigen Nachrichten, die unsre Stadt angehen, zu unter- halteu. Hier liefern wir solche:

Anno i$i9 hat die Pest an hiesigem 0rt rfoo Menschen getädet, unb man hat damals den h. Sebastian als einen Nothhelser angerufen.

TvangelMutherische Lehre zum erstenmal in unsrer Vravr gepredigt worden,

H* Ann»