ntt6 Nachri'chtttt. -r

haß itt dm Fall fub mim. I. der Ehebrecher feine Strafe mit gso. fl. und die Ehebrecherin ebenfalls mit 500 fl.; fub num, z. die ledige Manns» person mit ;fo. fl. das Eheweib ebenfalls mit ifo. fl. r fub num. z. der Ehemann sowohl als die Dirne oder Wittib, jedes mit 75 fl- zu verbüffeu habe. .

6) In dem Fall, wenn eine ledige Dirne oder Wittrb sich nut einer ledigen Mannsperson fleischlich vermischet, ohne daß ein Ebeverspruch ge- schchen, beyde Personen vier Wochenlang bey Wasser nnd Brod zu incar- ceriren, oder refpe&ive zum Traßklopfen und spinnen anzuhalten, und wann sie ihr Brod nicht stetten können, fothane Strafe auf sechs Wochm lang zu extendiren.

7) Da eine Dirne sich impragniren lassen oder eine MannsPerson sich dieses Lasters zum zweytenmal schuldig macht, die vorgedachte Straft zu verdoppeln. Sodann

8) bey den dritten und vierten FornicationsFall, der peinliche Proeeß zu erkennen, und die Strafe auf drey, vier und mehr Monate den Umstün­den zu exefteriren ist. Uibrigens können die FornicationsStrafen nach Pro­portion der EhebruchErafen redimirt werden.

9) In Fallen, da die gefallene Personen einander heyrathen wollen, es zwar wie bisher bey einer nach Unterschied eines guten, mittelmasigen nnd geringen Vermögens von unseren Confiftoriis zu bestimmenden Geld­strafen , jedoch dergestalt fernerweit gelassen wird, daß dieselbe künftig nicht so leicht, wie bis dahin geschehen auf die Leiste moderner, anbei; weniger nicht zwischen denjenigen, so sich nach vorgängigen Eheverspruch fleischlich ' vermischet, und deren so sich nach der Vermischung erst verloben, ein. Un- terschied gemacht, folglich letztere etwas harter, als erstere angezogcn, auch überall die bisher gewöhnliche stille KnchenBuße beybchalten werden soll rc. Gegeben Darmstadt amLzten Mgust 17^

Ludwig.

Occonsmische Anmcrkmrgett.

Ein leichtes Mttel die Festigkeit, Starke und Dauerhaftigkeit des Holzes zu vermehren, durch den Herrn du Buffon, aus dem. Französ. Memoires de Facademie Royale des Sciences.

Es ist hierzu weiter nichts nöchig, als daß man den Baum zu der M } Seit