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mögen. 14) Ein jedes der ordentlichen Mitglieder ist nicht Nur, wann eS die Reihe trifft, verbunden/ seine Vorlesung zu thun/ sondern hat auch, nach denen in der Gesellschaft erhaltenen Cenfuren feine Arbeit zu verbessern und 14 Tage darauf Dem Secretar Der Gesellschaft verbessert emzulMdi- gen. Eine willkürliche Geldstrafe, Die Die Gesellschaft festgesetzt, wird die Saumseligen in diesem Stück ihrer Obliegenheit eingedenk machen. Mit dergleichen werden auch Diejenigen angesehen, Die Den gesellschaftlichen Versammlungen nicht geziemend beywohnen, oder auch sonsten andern gesellschaftlichen Pflichten sich entziehen; Denn hier entschuldiget nichts, als Krankheit oder eine nothwmdige Reise, wovon die Gesellschaft zu rechter Zeit zu benachrichtigen ist. ir) Ausserdem wird ein jedes neu aufgenommenes Mitglied nach seiner Aufnahme einen kleinen selbstbelibigen Beytrag an Geld zu desto besserer Beförderung derjenigen Vorfälle in der Gesellschaft thun, welche einigen Aufwand verursachen. 16) Wann ein ordentliches Mitglied Die hiesige AcaDemie verlassen will, so ist es verbunden öffentlich von Der Gesellschaft Abschied zu nehmen. Es wird sodann unter die ausserordentlichen Mitglieder gezählt, und ist verpflichtet zum wenigste» jährlich eine Arbeit an die Gesellschaft postfrey einzusenden. 17) Dergleichen ausserordentliche Mitglieder werden alle diejenigen auswärtigen Gelehrte ge- nennt, Die Die Gesellschaft ihren ordentlichen und einheimischen Gliedern beyzählen wird. 18) Den Weg zu Der Gesellschaft können sie sich durch UibersenDung ihrer gelehrten Arbeiten bahnen; da Dann die Gesellschaft durch Die gesuchte Aufnahme ihren Verdiensten wird Recht widerfahren lassen. 19) 3» der Absicht ihrer Aufnahme entdecken sich zugleich ihre Verbindlichkeiten gegen Die Gesellschaft. Solche erwartet nehmlich allerlei) Beiträge von ihnen, die in Die Werke des Witzes einschlagen, und in ihren Versammlungen verDienen öffentlich vorgelesen zu werden. 20) Die Aemter Der Gesellschaft bestehen noch zur Zeit aus Dem Aufseher, dem Secretar und Den Abgeordneten Der Gesellschaft. Li) In Den ordentlichen Zu- sammenkünften, welche jedesmal Sonnabends Nachmittag von 3. bis 4. Uhr gehalten werden, üben sich Die ordentliche Mitglieder in den schönen Wissenschaften, auf Die Art wie bereits angezeigt worden ist. Sie lesen sich zu Dem EnDe, nach Der Reihe wie sie sitzen, ihre Arbeiten vor. Nachdem Dieses geschehen ist, wird die abgeleseye Arbeit von den sämtlichen ge- Mwärtigen Mitgliedern beurtheilt, und sodann diesen Erinnerungen gemäß verbessert. 22) Dm Vorlesungen dürfen alle Liebhaber der Wissenschaften, sowohl fremde als einheimische, und unter diesen sowohl die samt- M L licht


