88 Greflsthe rvöchentlich -gemeinnützige Anzeigen

kung zu machen: daß nur solche ans den höheren Wissenschaften Hergenom« mene Wahrheiten abzuhandeln erlaubet seyn soll, die ihrer Natur nach nicht allzuabstract, sondern ästhetisch vorgetragen werden können, alle übrige aber, weil ihr Vortrag den Hauptabsichten der gesellschaftlichen Bemühungen zuwider seyn würde, schlechterdings davon ausgeschlossen bleiben, f) Die Mitglieder aus welchen die Gesellschaft bestehen wird, sollen noch zur Zeit keine andere als ordentliche und ausserordentliche seyn. 6) Ordentliche Mitglieder werden diejenige genennt, die sich auf hiesiger Academie gegenwärtig befinden, und in der Absicht an der Gesellschaft Theil nehmen, daß sie sich in feiner guten teutschen Schreibart, und in der Kunst des Redners und Dichters üben, um dadurch zu einem desto schönern Vortrag in höhern Wissenschaften geschickt zu werden. 7) Nicht nur studirende, sondern auch graduirte und bereits tn Diensten stehende Personen können sich um eine Stelle unter den ordentlichen 'Mitgliedern bewerben. 8) Alle Mitglieder müssn wegen ihrer gesitteten Aufführung in einem guten Ruf stehen, und besonders wird von den studierenden er­fordert , daß sie sich durch Fleis und Tugend hervorgethan, damit man von ihrem künftigen Bezeigen der Gesellschaft viel Ehre versprechen könne.

9) Derjenige, der diese Eigenschaften besitzet, hinterbringt sein Vorhaben der Geselljchatt durch eine Probschrift, die prosaisch oder poetisch seyn kann. Diese wird allen ordentlichen Mitgliedern, in einem schriftlichen Umlaufe vorgelegt, welche sodann ihre Gckankcn eröffnen. 10) Ein jedes Mitglied hat in gesellschaftlichen Angelegenheiten seine Stimme. Die Mchrheit der Stimmen schlieft, und wo sie gctheilt und gleich sind, gibt der Aufseher durch die seinige der Sache den Ausschlag, n) Ist die Aufnahme eines nemn Mitgliedes durch die Stimmen bewilligt worden; so hinterbringt der - Aufseher demselbigen den gesellschaftlichen Entschluß, und benennet'einen Tag zum öffentlichen Eintritt. 12) An diesem hält das neue Mitglied erne Rede, die entweder prosaisch abgefaßt oder eine poetische Arbeit seyn kann. Diese wird von dem Aufseher in einer Gegenrede beantwortet, in welcoer zugleich die öffentliche Aufnahme erfolget. Ein anderes ordentli- ches Mitglied eröffnet zuvor der Versammlung das jetzige Vorhaben, und verbindet damit die Vorlesung eines kurzen Gedichts, oder eines andern in Pwft abgefaßten Aufsatzes. r;> Alle Arbeiten der ordentlichen hier noch siudireuden Mitglieder, welche öffentlich in der Gesellschaft abgelesen wer- den sollen, sind einige Tage vorher dem Aufseher vorzuzeigen, damit soviel gls möglich ist, nut lesinswmdige Stücke die Versammlung unterhalten

mögen.