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fuhren können > sind alsdann nicht die heftigsten Streitigkeiten unausbleiblich? : j
In allen diesen Fallen muß daher der bürgerliche Gesetzgeber die Vorschriften Des natürlichen Rechts mehr bestimmen; die Dauer der Vormundschaften/ die Rechte des Vormundes und desPfiegbefohlnen oder Minderjährigen / die Verbindlichkeit aus den Vorträge der Letzteren; die Gröse dec Zinsen / und die SucceffonsRechte festsetzen / damit den Zwistigkeiten vorgebeugt/ und ein Richter jedem das Seinige nach den strengen Regeln der Gerechtigkeit zutheilen könne.
Schon Gründe genug für die Nothwendigkeit positiver Rechte, und dennoch können wir noch weit mehrere entdecken. Wenn auch gleich die Gesetze der Vernunft alle so deutlich und so bestimme wären / daß uns nie ein Zweifel verwirren könte, wenn wir sie erforschen oder anwenden wollen: so sind doch ihre Bewegungsgründe zn schwach, in einer Seele die voll Wahn, voll Vorurtheile, von lasterhafter Fertigkeiten, und voll unrichtiger Begriffe von ihrer Glückseligkeit ist, lebendige und thätige Triebe zu erwecken. Wie oft hat man es durch Vernunftschlüffe erwiesen, und wie oft hat es die Erfahrung auf die unwider- sprechlichste Art gezeigt, daß die Tugend die Menschen hienieden allein glücklich machen, daß sie uns allein eine wahre und dauerhafte Gemüths- ruhe verschaffen kan; daß die blendenden Vortheile die uns das Laster erwirbt, nie unsre Wohlfarth wirklich vermehren. Allein bestättigt nicht eben so oft die Erfahrung, wie wenig Macht alle diese Vorstellungen auf den grösten Theil des menschlichen Geschlechtes haben. Ja! wenn alle Menschen die Tugend ehrten, wenn sich jeder bestrebte, wohlthatig, sanft- müthig, gefällig, liebreich, mitleidig, grosmüthig und mäsig zu seyn r wenn jeder seine Pflichten gegen sich und andere mit Eifer und Treue ersül- lete: dann möchten die natürlichen Gesetze hinreichen/ Ruhe und Glückseligkeit unter den Menschen zu erhalten. Aber rc. rc.
(Der Beschluß folgt nächstens.)
DccOttOrinsche Anmerkungen. X?On grofen GarrenErdbeeren.
Die grosen GartenCrdbeeren sind eine angenehme und wohlschmeckende Frucht/ und verdienen es schon, daß man sie in der Oeeonomie einiger Bb 5 Auf-


