>94 Giestsche wöchentlich- gemein,,ützige Anzeigen stände verändem, tvorinti es geschah-, aufhöie? Ob man einen V-rlrag, dessen Ettullung uns zu gröierem Schaden als dem andern zum Vorkkeil gereicht, ya ten muffe? Soll man das Versprechen, so wie es di« Wort! nach den, allgememen Sprachgebrauchs mit sich bringen, oder nach der Meinung des andern, die uns bekant isi, erfüllen? darf ich einen offenbar harten und unbilligen Men scheu in dem Geschäfte, worin,icn er Betrug,' .Harte und Unbilligkeit ausüben will, durch Verstellung oder Vekstbwen- gung der Umstände hintergehen? Wenn jemand an- Noch od« Eürftlt Mil fu» das M-inige mehr anbietet, als es werkh ist, darf ich feine Siner* den^cbw^Scheidung dieser Fragen ist in besondern Umstän- iHaupt aber, und wenn ich mich eines philosopbi chen b^-lert!n «bflrotfen betrachtet, unmöglich, und gleichen ö "^" täglichsten und gewöhnlichsten Vorfällen des redens
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Manche Gchtze der Natur sind so unbestimmt, hnfi man fi» jorFonimenOcn Fallen nicht anwenden kan, ohne daß eine Menge von Zwisiigke-ten über sie entstehen miiß. Das Recht der Natur erkennet cS unerzogene Perfomn, die nicht im Stande sind ihre Guter selbst zu verwalten, und für die Erhaltung ihres Vermögens iu fnr* ?e,n' uuter Aufsicht eines andern stehen , der an ihrer statt diele Sorge ^uwmt Almr me lange soll diese Aufsicht dauern; wie sehr soll wäh- L L"? 3 "as E-genthumsRecht des Mündels eingeschränkt senn; soll n rbn ferne Vertrage verbinden, die er mit oder ohne die Einstimmung des Vormunds gerchloffen hat? Es ist billig, daß derjenige den Ich dm Gebrauch meines Geldes verstatte, mir dafür gewisse ZmsenentrM^ Ä yiu!/. Nutzen meines Eigenthums schadlos halten.
Allein welche ZmsGelder sind billig? wie hoch dürfen sie sich belaufen ob« ne ern ungerechter Wucher genennt werden zu dürfen? Wenn ^ verstorbener Vmnogen hmterlaßt, ohne eine Person bestimmt zu haben, die nach nln erlangen soll: so muß man durch Vermuthun- gen leinen Willen herauszubringen bemüht seyn. Aber wenn in diesem l^alls mehrere den Willen des verstorbenen zu ihrem Vortheile mit Ausschliessuna der übrigen verrrmhen / und wenn sie Gründe ihrer Vermuthungen an- ’* • ' führen


