ro8 Gieststhe wöchemkich - gemeittnützige Anzeigen

schaden, und ihre Leibesfrucht zu erhalten. Sie hat in diesem Zustande mannigfaltige Vorschriften zu beobachten, Vorschriften in Ansehung der Speisen und des Tranks, der ruft, des Schlafs, des Wachens, der Lei­besbewegungen, der Kleidung und der Leidenschaften. Was die Speisen anbelangt, so soll sie alle scharfe, gesalzene Gerichte, gewürzte Speisen und Brühen, Liqueurs und starke Weine vermeiden. Ein allzulanges Fasten macht, daß die Safte sich erhitzen, und scharf und faul werden. Ei­ne für das Kind ungemein nachtheilige Verderbniß l Sie soll lieber ost als viele Speisen auf einmal zu sich nehmen. Ihr Getränk soll leicht, und das Maas desselben nicht zugros seyn, als wodurch der Magen geschwächt, und vielfältige schädliche Zufälle verursacht werden. Alle heftige Bewegung muß sie vermeiden, und das Tanzen und Fahren durchaus unterlassen. Der Nachtheil enger Kleidungen und besonders der Schnürleiber ist selbst denen, welche in der Medicin Fremdlinge sind, sichtbar. Unter den Lei­denschaften der Schwängern ist besonders die Lüsterheit merkwürdig. Sie ist nichts anders als die Frucht einer unordentlichen Einbildungskraft, ein Eigensinn, oder ein Einfall, welcher zum östern aus der üblen Beschaffen­heit des Magens entspringt, und seine ganze Kraft aus der Gefälligkeit, mit welcher sie derselben nachgeben , hernimmt. Weil dieses Gelüsten der Leibesfrucht sehr gefährlich ist, so soll die Mutter sich demselben nicht überlassen, sondern sich ihm von dem ersten Augenblick an widersetzen, es wäre dann, daß der Gegenstand, worauf es gerichtet ist, weder lächerlich noch schädlich wäre; aber auch selbst in diesem Fall würde sie weislicher handeln, wann sie demselben nicht ganz und gar nachhinge. Wenn erst eine Lüsternheit befriedigt worden ist, so gibt dieses Anlaß zu einer andern, welche noch weit seltsamer und ausschweifender ist. Oft rühret auch die Lüsternheit von angreisenden und verdorbenen Säften im Magen her. Alsdenn muß der 2ftzt derselben durch Arzney Mitte! begegnen, und hier­von kann Heister in seinemMedicimschen Handbuche S 384. und Boer- have in seinem Tractat von den Kranckheiten der Schwangeren nachgest- hen werden.

Wir schreiten zu derWartung des neugebohrne» Kindes. Die Unter­bindung der NabeLschmrr und die Reimgrmg wird meistens von der Heb­amme gut genug verrichtet. Deswegen schweigen wir davon. Jndesteg hat des Essarz Anmerckungen darüber, die wichtig genug sind, daß man sie lese und tn-.t Fleis zur Anwendung bringe. Um den ersten Un- ßath der Gedärme Hinwegzuschaffen , wenn ihn das Kind nicht am ersten

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