wöchentlich-
gelneinnWge Anzeigen iWMchWA Sieben und zwanzigstes Stück.
Dienstags den zteri Julü 1764»
Mit Hochfürsts. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.
Anmerkungen über die medicinische Erziehung der Binder.
versprachen in einem unsrer vorigen Blatter, unfern Lesern ein •SS&I Stück über Vie Erziehung der Kinver in Ansehung ihres Cörperö liefern. Heute erfüllen wir dieses Versprechen. Wir werden unsdabey der Abhandlungen des Herrn Des«Effärz* und Ballexjerd, welche beyde im vorigen Jahre aus dem Französischen übersetzt worden sind, bedienen.
Die erste Pflicht, welche bey der medicinischen Erziehung vorkommk, ist die Vorsicht der Mutter, die sie wahrend der Schwangerschaft in ihrer Lebensart und in ihrer ganzen Aufführung anwenden muß, sich nicht zu Dd schaden,
* Des-Lssarz der Arzneygelahrtheit Doctors zu Paris Abhandlung von der Er, ziehung der Kinder in Ansehung ihres Cörpers. Berlin, Stettin und Leipzig 1763. 8. Wichtige Frage: wie soll man die Kinder von ihrerGe- burtsstunde an bis zu einem gewissen mannbaren Alter der Ratur nach W ziehen? gründlich aufgelößt von Ballexserd, Straflb. 176z. r.


