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4o Wochenblatt.

nen welcher Zeit die Commun das Capital wieder abzutragen hat, beflim« men sollen, wie dann derjenige, welcher dergleichen ohnbewilligte Ausnah­me khun wird, um 30 Rchlr., dir Beamten aber, die solches dey Abhör der gemeinen Rechnung paßiren lassen , um so Rthlr- bestrast wer-, den sollen, welche Unsere gnädigste Verordnung zu jedermanns Nachricht öffentlich bekannt zu machen, und daraus stet und fest zu halten.

Damit aber auch Unsere Regierungen in den Stand gesetzel werden, die Noch- oder Unnokhwendigkeiten derer Ausnahmen und die Art und Zeit der Ablage gründlich zu beurtheilen, und mit Bestand zu bestimmen: So sollen Unsere Beamten ohnerfordert bey jedesmahhg nachsuchender Erlaub, niß um dergleichen Aufnahme berichten;

a) Ob die Gemeinde genothwendiget sep, das nachsuchende Capitql aufzunehmen ?

b) Worzu dieselbe ein solches verwenden wolle?

c) Ob sie sonsten Schulden habe, und wie viel solche betrogen?.

d) Ob die Gemeinde im Stand seye, solche qus ihren gemeinen Mitr> teln abzutragen, oder ob sie solche in deren Ermangelung aus ihren Sacken durch einen Umsatz in der Gemeinde bestreiten müssen ?

e) Wie viel Zeit, m so ein - als anderem Fall zur Wiedcrablage erfordert werde? und wobey ste jedesmahl die letzte abgehörte Rechnung zur Einsicht beyzulegen hätten. Hieran geschiehet Unser gnädigster Wille.

Darmfirrdt, -den Broemtm mA-------

Ex fpeciali Corum iflione ScreniflimL

Fürsts. Hessische Präsident / Lanzlar und Geheime Räthe daselbst.

Fr. C.Freyh.v. Moser. A.P Heße. Miltenberg. Schulz.

Auf Hochfürstl. Regierungs, Verordnung sollen nachstehende zur Verlaffenschaft der verstorbenen Oberjägermeisterinn von Dittfurth gehü, rige Gülher und Zehnhen, als nemlich:

r ) Lin frey adelich Güthgen zu Rödgen im Buseckerthal, ohngefrhr -9 Morgen Ackerland und 13 Morgen 4 Ruthen Wiesen haltend,

1) z Zehenden zu gedachten Rödgen.

;) Die Heisse des Zehndens zu Burckhardöfeld im Busecker- thal, und.

4) ein