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Wvchciiklatk.

Neuntes Stück.

Dienstags den 2 s. Februar. i?77.

________________________;----------. ' ^Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischcr gnävigfier Erlaub».

Academische Nlevigkeit.

i-ten Febr. feierte eine hochlöbliche Universität den Vermah- ) lunastag des Durchlauchtigsten Erbprinzen durch eine panegyrische Rede, welche der Professor der Beredsamkeit Herr Dr. Schmid hielt, und die die Meinung einiger Gelehrten bestritt, als ob es einem Ge­lehrten eine Schande sey, sich um die Gunst der Fürsten zu bemühen. Nach feierlichen Wünschen, die eine solche Gelegenheit foderk, gab ihm die Gunst, welche die Wissenschaften von dem Durchlauchtigsten Land, ar äsen genießen und von dem Herrn Erbprinzen zu hoffen haben, Gelegen?- heit, zu jenem allgemeinen Thema überzugehn.

Hschfürstliche Verordttung. Ä

Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen rc. Nach­dem- Wir mehrfaltig, jedoch mißfällig wahrnehmen müHn , daß d,e Communen zu allerlei) auch unnützen Ausgaben nach ihrem WillkuhrCa- vitalien ausgenommen, und die meisten sich endlich eine solche druckende Schuldenlast aufgehalset, daß es schwer hält, selbige ,n vielen Jahren daraus zu retten; Wir aber nicht gemeinst sind, einem solchen zum Nach- ibeil und völligen Ruin Unserer getreuen Untertanen gereichenden Unwe­sen fecnerweit nachzusehen: So haben Wir zu verordnen gnad.gst für gut befunden, daß in Zukunft in Unseren sämmt.Iichen Landen keine Commun, es sev Stadt, Flecken oder Dorf, auch nicht das geringste Capital ohne Vorwissen und Genehmigung Unserer Fürstlichen Regierungen aufnehmen: diese aber solches nach wohlerwogenen Umstanden nicht anderst, als wo «S Die Notdurft erheischet, gestatten- jederzeit aber aufwaö vor Art,und q pin*