Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

Giesser Wochenblatt,

Vier und Dreißigstes Stück.

Drettstage den 19. August 1777.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster ErlanbNist.

Hoch Fürstliche X)erorbtnmg.

□ftön Gottes Gnaden, Ludwig/ Landgraf zu Hessen rc. Liebe Ge- treue! Euch ist bestens erinnerlich, weichergestalt bereus unterm 1? Nov. 177; an die theologische Facultät die Weisung ergangen: daß die von den Superintendenten, so zugleich Professoren, zu haltende Kir­chenvisitationen nicht anders, als wann die halbjährige Universitäts-Ferien würklich angegangen, und so lange solche dauren, vorgenommen werden sollen; welcher Befehl unterm 7 Septembr. 1774 mit dem fernem Anhang erneuert worden: daß die Vorstellungen der Geistlichen alleinig auf den Sonn» und Festtagen dergestalt vorgenommen werden sollen, daß, wann selbige wegen Entlegenheit des Orts nicht in einem Tag geschehen können, selbige alsdann dem Metropolitan des Convents übertragen - auch dabey verordnet worden, wie es im Fall des Verreisens der Mitglieder des Con- sistorii gehalten werden solle.

Da aber nach einem nod) dazu bey dem Theölogo primario sich er­gebenen , und deswegen, um des gegebenen anstößigen Veyspiels willen mit vorzüglichem Ernst geahndeten Vorgang sich mißfällig ergeben, wie wenig diese Unsere Landesherrliche Verordnungen, selbst von denen, so in Gehorsam und Ordnung andern vorleuchten sollten, befolget werden; So wird hiermit noch- und lctztenmals ernstgemeffen besohlen und verordnet.

i) Daß es bey der zu den Kirchenvisikationen verordneten Zeit der würk- lid) angefangenen und resp. andaurenden academischen Oster - und Herbst- Ferien ein# vor allemal sein unnachlaßbares Bewenden behalten, und hier­gegen kein Vorwand, wie er immer Nahmen habe, am allerwenigsten

Ll vor-