6i Wochenblatt.
Um die Uebertrekker dieses gnädigsten Gesetzes desto eher zu entdecken Md jur Strafe zu ziehen, soll alljährlich 4 mal unvermuthete Visitatio- nen, sowohl bey Den Unterthanen als auch auf Den Märkten und bey frem/ den haußirenden Krämern durch verpflichte Persohnen geschehen, die das Drittel der Strafe zu ihrer Belohnung haben sollen rc. Pirmasens den ai Fcbr 1777.
Gleichwie dahiesiger Stadtrath mit dem gnädigsten Privilegio begäbet ist, daß sämtliche Einwohner hiesiger Stadt, ohne allen Unterschied, sie seyen freye oderunfreye, anderswo nicht, als in hiesigen Stadtmühlen, zu mahlen befuget - auch fremde Müller einiges Mahlwerk in hiesige Stadt, zu treiben oder auch Mehl anders, als daß solches in hiesigerStadtwaage gebracht werde; anhero zum Verkauf zu bringen nicht berechtiget seyn sollen, vielmehr die Contravenienten so Des ein als des andern alsbaldige Pfändung und nebst der Confiscation der Frucht oder MehlS ohnnachläßi- ger Strafe zu gewärtigen haben sollen; Als wird ein solches nochmalen zu jedermanns Nachricht und Achtung, und um sich vor Straft undScha- den zu hüthen, hierdurch bekannt gemacht. Gießen den io April 1777.
Fürst!. Hess Oberarm daselbstett.
Sües. Schott.
Nachdem aus Hochfürsil. Regierung, ad inftantiam des Itath und Leib. Medici Dr.^uppS Erben zu Gießen und Worms gnadigst verordnet wor- den, die Subhaftation des weil. Fürstlichen Herrn Major Ludwig Ernst von Schutzbar genannt Milchlings Antheil, Nordecker und Winner Ritterguts <so sich in circa auf jzf Morgen Land an Aecker, Wießen und Gärten »c. a fl. 1 alb. 4f W an ständigen Zinßen in Frankfurter Währung und Curs und 2 Mött ^Mäßger an ständigen Früchten halb Korn und halb Hafer belaufet) zu wiederholen, und dann in unterthänigster Befolgung des ertheilten gnädigsten Auftrags zu öffentlicher Versteigerung be- meldten Ritterguths terminus auf Mittwoch den r8ten May a. c. Vormittags 10 Uhr anberaumet ist; Als wird solches hierdurch zu jedermanns Wissenschaft gebracht, damit die Kauflustigen, nach etwa vornehmen wollender Erkundigungin Ansehung der Benutzungen und Abgiften, welche vor der Hand hier und zu Nordeck geschehen kan, sich in praefixo bey mir


