Einzelbild herunterladen

i4 Wochenblatt.

Gulden von jedem Pfund Ache Gulden Strafe und die Maare wird confiscirt.

3) Wer sich in diesem Verbrechen zum zweytenmal ertappen läßt, er mag Den Caffee oDerTabak zu seinem eigenen Gebrauch insLanD eingebracht, oder Schleichhandel Damit getrieben haben. Der wirD mit willkührlicher Ge. fängniß-Strafe oder Schanz-Arbeit belegt, und Das Verbrechen jedes, mal an Uns unterthänigst einberichtet.

4) Wer äuferster Armuth wegen obige Gelb «Strafe zu bezahlen nicht vermag, Der verbüst solche im Gefängniß, und werDen bei; eigener Kost vor jede zwanzig Kreuzer ein Tag gerechnet.

f) Wer mit Caffee oder Tabak zu handeln Die Erlaubniß hat, und Unterschleis dabey gebraucht, so Daß er Den erkauften und herein gebrach­ten Caffee oder Tabak entroeDer nicht anzeigt, oDer weniger angiebt, als er an Einheimische und mehr als an Auswärtige verkauft hat, Der zahlt in beyDen Rallen nebst Dem gewöhnlichen Fang. Gulden Das erstrmahl Fünfzig Reichsthaler Strafe, und, wann er Das Verbrechen zum zwcy- tenmat repetirt, so zah't er nebst Dem gewöhnlichen Fang Gulden wieder Fünfzig Reichsthaler Strafe , und wiid überrag des Handels mit Der Maare, an welcher er gefrevelt, vor beständig verlustig erklärt.

Wir haben Die Strafe geminDeit, Wir befehlen aber ohne l.^sehen der Person jeDesmal stracklichst mit Derselben fürzugehen, unD wer« nie« malen einigen Nachlaß Daran gestatten: UnD bleibt übrigens in allem andern, so Wir hier nicht abgeanDert haben, bey obgeDachken Unfern bey. Den General-Verordnungen vom v. Febr. a. pr. als welche hierinn in so weit stets zur Richtschnur Dienen. Wir befehlen Diese Unsere Verord. nung zu publiciren, und gewöhnlicher Orten öffentlich anzuschlagen, und geschieh« daran Unser Wille. Darmstadt den 15 Novembr. 1776.

Fürftl. Hestifche Präsident, Lanzlar und Geheime Räthe daselbst.

Gleichwie es mit denen Anstalten, wegen Versorgung Der Armuth hie, siger Stadt, nunmehro so weit gediehen ist, daß denen Armen, so noch etwas vetDimen können, Darzu Gelegenheit verschaft, Denieniaen Ar. men aber, so mit Arbeit nichts verdienen können, Der nöthige Unterhalt aerei. Htt, und also .das Gassen - Betteln adgeschafk werden kann; Als wird ein