Ausgabe 
11.3.1777
 
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Wochenblatt. 49

Sechstens: Sollte endlich ein oder der andere nicht vermögend siyn, diese vorbenannte Strafen in Geld zu bezahlen, sollen sie solche, und zwar die Manns« Leute mit Schanzarbeit, die Weibs,Leute aber in denen Zucht- und Spinnhäusern, täglich mit Zwanzig Kreuzer abverdienen. Un. ser ernstlicher Wille und gnädigster Befehl i|t solchemnach, daß diese Un- ,ere gnädigste Verordnung öffentlich zu Jedermanns .Nachacht« und Wei. lung behörig publiciret. darauf stet und vest gehalten - und des Endes in Unserer Residenz-Stadt Darmstadt und Vestungs-Stadt Gießen von denen angeordneten Policey- Deputationen, in denen Aemlern aber von denen Ober - und Beamten und Fiscalen öftere und unvermmhete Bisita- Nonen, auf denen Märkten und in öffentlichen auch andern verdächtigen Häusern angesteltet- nicht weniger von denen Amts- Stadt- Gerichts» Centh- Policey - und andern zu öffentlicher Aufsicht bestellten Dienern dar­auf genauest gewachet, die Uebercretter gehörig angezeiget- und ohne An­sehen der Perlon zur gebührenden Strafe gezogen - und zu deren gleichbal­digen Erleg- oder Aboerdienung angehalten werden. Darm stad? den 27. Januar 1777. 1 ....

Ex fpeciale Commiffione Sereniffimi.

Surftl. Hesslst-He Präsident/ (Lanzlar und Gcherme Räche bnf

F. C. Zreyh. von Moser. A.P.Heße. Miltenberg.

Die rr-ste Ziehung der Cour Trierischen Zahlenlotterie ist den 27 Febk geschehen, und nachstehende Numern herauökommen r '

f8 30 79 10 89

Die 8?te Ziehung der Hochfürstl. Hessen - Casselischen Zahlenlotterie ist den 5. Merz 1777. gezogen worden, und nachstehende Numern her­auskommen : 2.5. 40. i. 14. it

Die rrte Ziehung der von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht des regieren­den Herrn Landgrafen zu Hessen Darmstadt gnädigst privilegirten und mit fünfzig tausend Gulden garantierten neuen Zahlenlotterie ist den 7 Meaz mit aller Accurateffe und gewöhnlichen Formalitäten vollzogen worden; Di? gezogene Nummern sind folgende:

81 61. 39. 28. 77.

Dir rztr Ziehung bleibt auf den r?ten Merz festgesetzt, und die übrig«

von