Ausgabe 
10.6.1777
 
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Giesser Wochenblatt.

Bier und zwanzigstes Stück.

Dienstags den 10. Jun. 1777.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischcr gnädigster Erlaubniß.

Bekanntmachung.

eV^achdrme der vor einiger Zeitl verstorbene dahiesige Burger und Cra- mer, Conrad Kohlermann, zwar ein ziemliches Vermögen hinter- ^ssen, zugleich aber auch sich mittlerweils dergestalten ansehnliche paffiva hervor gethan, daß man noch zur Zeit nicht wissen kann, ob das vorhandene Vermögen zu Bezahlung sämtlicher Creditorum anreichend seye, oder nicht, dannenhero vor nöthig erachtet worden, Terminum ad liquidandum, auf Mittwochen den 6ten August lausenden Jahres anzube« raumen; Als werden alle und jede, welche an gedachten Conrad Kohler« manns Vermögen einen gegründeten Anspruch zu haben vermeinen, hier­mit vorgeladen, daß sie in iam difto Termino Morgens früh um 9 Uhr vor dahiesig Fürstlichem Oberamt erscheinen, ihre habende Forderungen rechtlich einklagen und behörig liquidsten, widrigenfalls, daß sie nach Ver­lauf sothaner Zeit nicht weiter gehöret werden, sich gewärtigen sollen. Gießen den rten Junii 1777.

Fürst!. Hess'. Oberamt -aselbsten.

Sues. Schott.

Auszug

Hock Fürstlicker Verordnung.

Vermög Hochfürstl. Verordnung d. d. Pirmasens den 7 April a.c. sollen alle ständige Geldgefälle, als die jährliche Grundlehen- Erb« und Erbzinßlehen-Zinßen, die Beev, alt und Soldaten-Weinfuhr- und dergleichen Gelder, wie sie nur Nahmen haben mögen, welche theils durch die Theilung der vier Fürstlichen Herren Gebrüderen, Herrn Landgraf Aa Phi,