Wochenblatt. 8jk
nach Clkäntniß ihr« vorgesetzten Obrigkeit, ohne Abbruch ihrer Nahrung den Coffee bejahten können, sichvor solchenaufnotiren lassen, und deßfallS. den bestellten Accieser des Orts einen Schein überbracht und behändiget, welcher sodann diese Scheine zur Fürstlichen Regierung einzuschicken, fall- aber ihnen ein solcher Schein versaget werde, frey stehen solle, sichdeßfalls, auch immediate bey gedachter Unserer Regierung in Gießen zu melden, welche nach Befinden zu dispensiren Macht haben solle.
Und ob zwar
t) durch eine provisorische Verfügung allschon dec Coffee bey denen Crämern und Coffee-Schenkern ausgenommen und von denen Acciesern an» notiert worden; So befehlen Wir dennoch weiter hiermit: daß Nienwnv Coffee einführen und damit handeln solle, er habe es denn denen Acciesern vorhero angejeiget, und vor der Einfuhr veßfalls einen Einfuhrzettel bey die Maare gegeben, den Coffee abwiegen lassen, und von jedem Pfund vier Kreujer Conceßions-Geld erleget, widrigenfalls fich gewärtigen, daß nach Maasgabe der ergangenen Verordnung den Febr. 177s« und rf> Nov. 1776. gegen sie verfahren werde.
Da,Wir auch
6) dem Heßischen Adel, welche lurlsdldtiou haben, und die Pols« cev« Strafen bishero hergebracht und im Genuß gehabt, die Bestrafung derer Contravenienten in ihren Gerichten fernerhin zugestanden, wann sie Unsere ergangene Verordnung genau beobachten, und sie sowohl selbsien, als durch ihre luftitiarios genau darüber halten werden. So befehlen Wir Unserm Landsäßigen Adel, deren Bedienten , wie auch allen übrigen lreyen, griff und weltlichen Fürstlichen Unterthanen und Hintersassen, denen avelichen Gerichten hiermit, sich bey Vermeidung Ordnungsmäßiger Bestrafung hiernach-sträckffch zu achten, Unfern Reservat- Jufiitz* und Renterey-Beamten, Zöllnern und Acciesern aber, darauf genau zu invi- ailiren, alle Contravenienten zur Bestrafung anzuzeigen, der Behörde aber mit Ordnungsmäßiger Bestrafung gegen die Uebertretter vorzugehen. Urkundlich Unsers hierauf gedruckten Fürst!. Geheimden Jnsiegels. Darm» stadt den 4ten März 1777.
(LS.) Fürstl. HeßlMe Präsident, Lanzler und Geheime Räche daseldsten.
Hesse. Miltenberg.
Die


