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Wie sehr dich auch der Geiz verklaget
Daß sich durch dich sein Aufwand mehrt,
Sein stummer Götze sich verzehrt, Um Den er Leib und Seele waget:
Was auch der Zeitungsschreiber lallte
Von deines Reiches Untergang;
So zeigt ein Gott vom ersten Rang Daß über dir fein Schutz noch walte.
Gesetzt; ein Güthgen nach dem andern Zerranne mir bei) dir; wohlan!
Nackt kam ich hier auf Erden an, Will leicht und froh von hinnen wandern.
Es ist von mehrern Personen meine Meynung über die Frage: Ob ein gewesener evangelischer ordinirter Pfarrer, welcher sein Pfarramt nie* dergelegt, und ein anders weltliches, mit keiner Seelsorge und Befugniß die Sacraments zu reichen, die Absolution zu ertheilen rc. verknüpftes, Amt angenommen hat, und in seinem Wandel, Kleidung rc. als ein Laye sich betragt, annoch die Sakramente oder andere geistliche Handlungen, welche nach den evangelischen Kirchenordnungen einen ordinirten Geistlichen erfordern, mit Erlaubniß des Pfarrers des Orts verrichten könne? begehret worden, und ich finde kein Bedenken , darauf mit VTcm zu antworten. Die unreinen Sätze des päbstlichen Rechts ( nach welchem ohnehin der Austritt aus dem Priesterstande nicht einmal vergönnt ist) von der Ordination dürfen niemand irre machen; denn welcher Protestant erkennet deren Unsinn nicht ? s. Devlmgs/ (eines orthodoxen Theologen) Inft.prud. paftor. P. r. c. 2. Wei! der Fall sich gar selten zutragen kann, so schlägt man die mehresten , hieher gehörigen, Bücher vergebens auf. Doch haben Tho- mastus in der difT. de defertione ordinis ecclefiaftici und Böhmer in I. E. P. üb. i. rit. ). diese Frage berührt, und ebenfais verneinet. Wenn irgendwo pünktliche Ordnung gelten solte, so wäre es in der Kirche am nöthigsten.
D. R-ch
Aaz Avcr-


