Giesser Wochenblatt. Sieben und Vierzigstes Stück.
Dienstags dm rr. Nsvembr. 1774*
Mit Hochfürsil. Hessen Darmstädrischer gnädigster Erianbmß.
Beschluß der Bemerkungen über die Religion, Sitten und Gebräuche der Lhürestr.
den Hochzeiten gehet eS sehr feierlich her. Die Heyrathen ge, fchehen gemeiniglich durch Kuplerinnen. Die Verehlichten werden, ohne vorher Bekanntschaft miteinander gehabt zu haben, zusammen- gebracht, und dieß kommt hauptsächlich daher, weil das Frauenzimmer ausserordentlich eingeschränkt ist. Die Aeltern pflegen die Bedingungen bey Heyratheu vorzuschreiben. Die Braut bringt kein HeyrathSgut mit, sondern der Bräutigam muß der Braut eine gewisse Summe Silber geben. So bald der Eheco-itrakt von beyden Seiten geschloffen, und die Verheyratheten sich einander beschenkt — ohne sich aber vorher gesehen zu haben — so wird die Braut mir vielem Pompe zum Bräutigam in das Haus gebracht. Die Braut wird, wenn sie vornehmen Standes ist, von Bedienten in einem SM, der mit einem Himmel bedeckt ist , herumge- tragen, und von einigen Anverwandten zu Pferde begleitet. Der Sessel ist von allen Seiten feste verwahret, und mit einer verschlossenen Thür versehen. Der Schlüssel zu derselben wird dem Bräutigam, wenn t ie Braut zu ihm gebracht wird, übergeben. Der Bräutigam schließt im Vorhofe, Aaa allein


