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Giesser Wochenblatt. Dreizehendes Stück. Dienstags den zo. März. i?7$.

Mit Hochfürstl. Hessen Larmstädtischer gnädigster Erlaubnis.

' Anweisung z zum unschädlichen Gebrauch des aus Zinn und Lupftr gefertigten Lisch - und Rüchengeschirre.)

Eo wenig man in irgend einer Küchen, besonders in großen Wirth, schäften, wo auf ansehnliche Ersparnisse möglichster Bedacht zu nehmen ist, der aus Zinn und Kupfer bestehenden Gefäße entbeh­ren kann, so sehr hat man dafür zu sorgen , daß ihr verhoster Vorcheil nicht weit größern Schaden imd> sich ziehe. Denn ihre Dauerhaftigkeit macht sie zwar allerdings nicht wenig schätzbar, ihre Auflösbarkeit aber

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*) Es ist doch besonders, daß einige Gelehrte den Gebrauch der zinnernen und kupfernen Gefäße gam verworfen haben , und andere, besonders die Herren Eller und Fereney haben in der Historie der königl. berlinischen Akademie der Wissenschaften, vom Jahr 1754, das Kupfer von allem Vers dacht nnd Schaden freygesprochen, welchen es durch Speise und Trank, verursacht haben soll, und doch auch gleichwohl nach übereinstimmiger Er, fahrung aller Zeiten und aller Lander, wirklich verursacht hat. Die dabey angeführten chymische Versuche, beweisen bey der Probe, nicht das Ver­sprochene. Herr Eller will z. E- nicht glauben, daß stillstehendes Wasser Kupfer angreifen oder auflösen könne. In 24 Stunden wird auch wohl dieses nicht geschehen. Allein man mache den Versuch mit dem gewöhnli, chen warmen Wasser, das man in den meisten Häusern gemeiner Leute in kupfernen Ofenblasen, großen Pfannen rc. die kaum alle Wochen einmal gehörig und wohl noch dazu nur von aussen gereiniget werden können , in