Einzelbild herunterladen

Wochenblatt *°7

Und diese Gesinnungen will ich auch unter meinen Mitmenschen zu verbreiten suchen: ihren Beschwerden die Wohlthaten entgegenstellen, welche fie der Obrigkeit zu danken haben: und ihrem Tadel ihr Unvermögen, das gemeine Wohl zu beurteilen. Und meinen Kindern zeitig Ehre der Odrig- Veit und Liebe für die Obrigkeit einflößen. Und um nicht unvermerkt vom Strohme des Mißvergnügens und Undanks hingerissen zu werden, nur meine Pflichten gegen die Obrigkeit immer gegenwärtig zu erhalten suchen: für siedeten: nach der Vorschrift des Apostels: So ermahne ichnundaß man vor allen Dingen zuerst thue Bitte, Gebet, Fürbrttt, Danrsa6 aunttfür alle Menschen/ für die Könige und für alle Obrrgkerr. )

Dieses alles wird mir desto leichter werden, je patriotischer meine Ge- finnungen werden: je mehr ich liebreich das gemeine Wohl begehren, und nicht auf meinen Privatnutzen sehn; das gemeine Wesen, dessen Glied ich bin, lieben, und ein nützliches Glied desselben zu seyn wünschen werde. Und ich biete alle meine Lebhaftigkeit auf, um darüber von neuen etwas zu beschließen. Ein nützlicher Mensch in der Welt Zu seyn: und zu dem Ende meinen im gemeinen Wesen habenden Standpunkt aufs beste zu erfüllen: desselben Pflichten gründlich kennen zu lernen : meine zur Lei­stung derselben habende Fähigkeiten nicht nur zu erhalten, sondern fortge- setzet zu vergrößern: und solche treu anzuwenden: nicht nur so viel zu thun, als" ich ohne Verantwortung zu besorgen nicht unterlassen tönte; f^ern möglichst nützlich zu seyn. Frucht zu schaffen, wie Paulus Frucht zu schaf­fen wünschte. Das sei meine einzige Ruhmbegierde! Aber verschwie­gen bleibende so wohl, als bemerkte.

Hochfürstliche Verordnung.

Von Gottes Gnaden Ludwig Landgraf zu Hessen re.

Liebe Getreue! Uns ist unterrhänigst vorgetragen worden, was maßen die Wilddieberey überall in Unfern Fürstlichen Landen sehr über­hand nehme, so gar, daß auch die Wilddiebe sich nicht scheuen, in Unfern neu > angelegten Parc einzufallen, und Darinnen allerhand Frevel zu begehen.

Nachdem Wir nun dieses Unwesen zu dulden keines wegen gemey- net sind; so verordnen und befehlen Wir hiermit, daß Unsere Forst-und Jagdbediente, wann sie j<manden mit Schießgewehr ausserhalb der Stra­ße t) I Tim. r, 1.1. **) Phil, r, 22.