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wem sie in Rom triumphirend einzo-gei,, und cfh schönes Rmieniimm« wag glauben, daß für |ie jeder Tag ein Tag des Triumphs sry.

E« ist ein gewisser Grundsatz, daß jeder Franzose ein Sokdae ist; daß er aufhört em Franzose zu fenn, wenn er einem andern Berufe solar; und daß er, um als ein solcher ausgezeichnet zu segn , der nicht mehr m der Nation gehörte, schuldig war, seinen Bart und Haare abzuschneiden, welches Vie unterscheidenden Kennzeichen zwischen einem Franzosen und Dem besiegten Volke ausmachten. Junge Leute trugen nur Stutzbarte.

lD>e Fortsetzung folgt.)

H-chfürstliche Verordnungen.

Von Gottes Gnade» Ludwig Landgraf zu Hessen rc.

klebe G e treue! Wir haben zwar unkerm i r. Aug.und 14 Sept anni praeter, die gnädigste Verordnung ergehen lassen, daß wenn ei» Soldat mit Vorwissen und Genehmigung seines coiiiinandiienden Üffi, kierS, Geld verlehnet, et alsdann bei) der Masse es niögte ein ConcurS entstehen oder nicht, vorzüglich aller Crcditorum befriediget, wo er aber tief« Vorsicht nicht gebrauchet, wie andere Gläubiger angesehen und be. handelt werden solle-

Gleichwie Wir aber zur völligen Sicherheit derer Soldaten und damit ohne Abbruch des Credits und Nachtkeil Unseres eigenen Herrschaft« llchen Interesse, die Absicht behörig erreichet werde, anderweit zu verord. nen gnavigst gut befunden haben , daß kein Äsfieier dem Soldaten die Einwilligung zum Auslehnen gestatten solle, es habe sich denn dieser ein Unrerpianv verschreiben und sich in das Hypotheckenbuch eintragen lassen So befehlen Wir hiermit gncidigst, daß Ihr Euch in vorkommenden Fal. len iinterthanigst darnach achtet, und diese Verordnung per Generale Un« fern Beamten des 0berfurstenthumS behsrig bekannt machet. (SInFrrill Kriegsdep sämtlichen Osficiers und Gemeinen bey Unfern Regimentern bc« börig bekannt machet) Versetzens Uns «. ,c. Darmstadt, den Mart» »77».

Ad fpeciale Mandatum Sereniffimi.

Zörstl. Hesstche Präsident/ Lanzlar und Geheimderäthe daselbst

LLFch-v-Moser. A.P. Hesse, Miltenberg. Llrpstein. Schuh.

Von