22.o Wochenblatt.
n er dem Minister seine vorige Gesundheit. Den nämlichen Tag» als „ Fremd frey wurde, brachte ihm Mead ungefähr 5000 Guineen, die er n von den Kranken, welche er indessen statt seinem Freunde besuchte, er- •1 halten hatte, und zwang ihn, diese Summe anzunehmen, "ob er sie „ gleich Häm behalten können, da er sie selbst verdienet hatte.,,
AMOUR FILIAL.
„ Ein Mandarin wurde zum Tod verurtheilt, weil er wieder seine „ Pflicht gehandelt hatte. Sein 15 jähriger Sohn warf sich dem Kai- n sir zu Füssen, und bot sein Leben für das Leben seines Vaters an. Der „ Kaiser, von der Tugend dieses Jünglings gerührt, gab seinem Vater „ Gnade, und wollte dem Sohne eine Ehrenstelle ertheilen: er schlug es „ aber aus, indem er sagte, daß er keine Ehrenstelle bekleiden wollte, die n ihn an einen strafbaren Vater erinnern sollte. „
. EGARDS.
h Ludwig XIV. erzählte einmal feinen Höflingen em Histörchen, ,, welches sie, wie er ihnen zum voraus versprach, sehr gut unterhalten „ würde. Gleichwohl unterhielt die Erzählung niemand, ob sie schönem „ König erzählt hatte. Der Prinz von Armagnac gieng darauf aus dem „ Zimmer, und dann sagte der König zu denen, die noch da waren: „ Meine Herren / sie haben meine Erzählung sehr abgeschmakt „ gefunden/ und sie haben Recht. Allem während der Erzäh- „ lang siel nur bey/ daß ein Zug darinnen wäre / der den prin- „ zen in etwas betrifft/ und wodurch er hätte können in verles •1 legenheit geseyet werden; ich wollte diesen Zug lieber unter# 11 drücken/ als ihm Verdruß erwecken; nun/ da er fortgegan- „ gen ist/ will ich meine Erzählung nochmal anfangen. Der 9i König vollendete sie, und man lachte.sehr darüber.,,
Hochfürstliche Verordnung.
Von Gottes Gnaden Ludwig Landgraf zu Hessen re.
Getreue! Es ist zwar allschon unterm «ten Dcc. 1724. dre gnadrgste Verorbmrng in alle Unsere Aemter dahin erlassen worden, daß wann


