Einzelbild herunterladen

Wochenblatt«

LIL

Einst gieng Lubin von der Heerde, um für Peretten einen Trunk Wasser, dm er in einer ziemlichen Entfernung schöpfen mußte, zu holen. Drese Gelegenheit machte sich Philint zu Nutze, uno gestand Peretten sei­ne Zärtlichkeit. Aber mit Schrecken hörte er die traurige Antwort: sie könne auff.r Lubin keinen lieben Er wußte, ihr Vater habe sie jederzeit dabey gelassen, daß Lubin ihr Bruder jey. Dieser Umstand kam ihm gut zu statten. Da er sähe, daß sie seine Liebe verachtete und Lubin ihm vor# -og, so suchte er sie dadurch auf andre Gedanken zu bringen , daß er ihr das Strafbare in ihrer Liebe aus der abscheulichsten Seite vorbildete, und sie bat, ihrem Verderben zu entgehen Lubin kam noch zu rechter Zeit zu# rück, Philint sähe seine Absichten vereitelt, und schlich sich davon , Pe- rette aber klagte ihrem Geliebten ihr Anliegen , erzählte ihm PhilintenS Reden alle aufrichtig wieder. Die guten Kinder erschracken nicht wenig bey dem Gedanken, daß ihre Liebe, die doch aus reinem Herzen ent­sprungen wäre, sträflich seyn sollte. Sie beschlossen , ihren Vater um Rath zu fragen.

Kaum war die Sonne hinter den Bergen, so trieben sie ihre Heer- den nach der Wohnung, und eilten in die Arme ihrer Aeltern; mit Thrä- nen schütteten sie ihre Herzen vor ihnen aus, entdeckten ihnen ihr Anlie­gen , das ganze Geheimniß ihres Kummers.

(Die Fortsetzung folgt.)

Hochfürstttche Verordnung.

Von Gottes Gnaden Ludwig Landgraf zu Heffen rc.

Wir haben zwar annoch unterm *7. May h. a. die mehrmalen er- laffme Verordnung, daß hinkünftig alle Memorialien, und Exhibita ent­weder von denen Supplicanten selbst, oder von den Concipisten derselben namentlich unterschrieben seyn sollten, durch ein Generale in Unsere Fürst­liche Lande reiteriret, und Wir hätten nicht anderst vermuthet,alS eS wür­de solcher Verordnung behörig nachgelebet werden.

Gleichwie Wir aber verschiedentlich mißfälllgst wahrgenommen, daß die­ser wiederhohlten Verordnung nicht nur nicht von allen nachgelebet, sondern mehrmalen Memorialien mm in Judkialibusquam gratialibus eingeloffen, weiche