Ausgabe 
29.10.1771
 
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Giesser *

Mochenölatk.

Vier und Vierzigstes Stück.

Dienstags den 25. October. 1771.

Hessen Darmstädtifcher gnädigster Erlaubnis.

Etwas über die Erziehuttg.

viel auch über die Erziehung geschrieben worden, und noch immer RJ geschrieben wird, so laßt sich dennoch noch immer darüber sagen, - und derjenige, welcher seinen Mitbürgern nur die unumgängliche Notwendigkeit einer guten Erziehung dringend vorstellet, und ihnen, ob­gleich schon oft gesagte Mittel an die Hand giebt, hat, wenn er auch wei­ter nichts thut, in meinen Augen allemal Verdienst genug. Da sich aus­serdem die allgemeinen Regeln einer guten Erziebung nach den Umständen eines Orths und Landes, die dabey immer in Betrachtung gezogen werden müssen, sehr verändern, so kann in dieser Absicht doch immer auch etwas neues gesaget werden.

Es hat wohl nichts in der Welt ausgebreitere schlimme Folgen, als eine schlechte und versäumte Erziehung. Aue Kindern soll n Männer und Glieder der menschlichen Gesellschaft werden. Die Folgen der Erzie­hung also gehen auf einen ganzen Staat, auf die ganze bürgerliche Gesellschaft

Der Mensch gewöhnet sich selten sehr stark an Laster, wenn er nicht durch eine schlechte Erziehung dazu Anleitung bekommen, und fre Empfin­dungen der Abscheulichkeit derselben nach und nach schon in seiner Jugend verlohren. Der Staat bekommt also durch eine schlechte Erziehung ent­weder lasterhafte Bürger, oder unbrauchbare, die an keine Tugenden ge­wöhnt, also auch wegen Mangels an Geschicklichkeiten, an gleist und

Xxx Arbeit-