Wochenblatt. m
Declaration der Direction des im Färstettthum Göttingen er* richteten Saamen • 2Korn - Inftlrure.
Da der Landmann im Fürstenthum Göttinnen durch dcn anhaltenden Druck deö letzteren Krieges, m verschiedenen Gegenden zeither behindert worden, den Ackerbau und Die Viehzucht in Der, der Landesconsrrm- e^n angemessenen LNaaste zu betreiben / und hieraus natur!icbee Weise Die unangenehmsten Folgen entstehen müssen, wenn der Landmann sich nicht befleißiget, durch eine verbesserte Viehzucht den Acker gehörig zu begailen, und beackern, abzuwäffern, und mit guten von Unkrautsaamen völlig gereinigten Saamenkorn zu rechter und früher Zeit zu bestellen ; so haben sich bekanntermaßen verschiedene Patriotischgejstmcte, aus allen Standen des Fürstentbums Göttingen, seit vorigem Derbst vereiniget, und zu Errichtung eines milden Instituts den Anfang gemacht, woraus der bedrängte Landmann im Fürstentum Göttingen, im Derbst und Frühjahr, mit dem reinsten und besten Saamenkorn ohnentgeltlich und solchergestalt zum Theil versehen werden kann, daß er das erhaltene Quantum zum beständig forkdaurenden Gebrauch im Lande jedesmal nach der Erndte wieder zurück giebet. Dochlöbliche Calenbergiscl e Landschaft hat, mit Genehmigung Königl. Landesregierung nicht allein das Quantum des Saawenqe- traides so ansehnlich in diesem Frühjahr vermehren lassen, daß jetzo schon wurklich über em kaufend Malrer Winter-und Sommergetraides an die Dulfödedurftigen Ackerleute im Fürstenthum Göttingen vertheilet sind; stndew es gehet die Vorsorge Königl. Cammer und der Landschaft des Fürstentums Calenberg für das Göttingische noch weiter»
< ^enn Hochgedachte beyden Collegia haben, aus Ersuchen der Direction des unterm iSfen eeprember 1770. im Göttingischen errichteten milden Saamenkorn-^nstltuts huldreichst beliebet und versprochen, in denen nach, sien drey fahren, jährlich 400 Rthlr. an Die Administration, so bey der Göttlnglschen Statz-Reeeptur geführet wird, vorerst auszahlen zu lassen, wovon Die Direktion an die fleißigsten Ackerleute im Fürstenthum Göttingen, nach beyqebrachter hinlänglicher Bescheinigung ihres Fleißes und der daher erzielten reinen Frucht, einige Belohnungen auStbeilen lassen, und, wie dieses geschehen, einer vor Michaelis D. I. zu haltenden Versammlung in Göttin, gen vorlegen, und m den Anzeigen öffentlich bekannt machen wird.
_ Diejenigen Ackerleute m einer Amts-oder Gerichtsgemeinde, welche von diesen jährlich bewilligten 400 Rthlr. Prämiengeldem participiren
, Qg z wollen,


