Wochenblatt:. if i
eher/ Gerhard, Rambach rc. werden mit einigen Veränderungen,wo solche nöchrg waren, beydehalten, und die Zahl derselben sich aus Lvo belaufen. Dre andern haben Cramer, Lxlopstock / Löwe, Schlei §e!tt rc. zu Verfassern. Bey jedem Lied wird der Verfasser des Gesanges angeführet, wann man venfelbigen weis; und den den alten kommt der Dichter zur linken Hand, und der Verbesserer, wann er bekannt ist, zur rechten Hand.
Die ^Ordnung in welcher sie stehen werden, wird nach der vernünf- tigen Folge der Glaubens - und Lebens -Warheiten eingerichtet seyn.
Ein solches inttinnum verdiente schon an und für sich alle Unterstü- tztmg, wann auch der Verlag von einem Pnuaro übernommen würde Hier sind aber zwo Absichten mit einander verbunden, deren eine der andern den Vorzug streitig machet.
Nämlich der Verlag ist dem Waysenhaus in Darmstadt übertragen worden, und dieses wird lediglich allen Vortheil davon ziehen , wann etwan ein solcher einst aus demselben entspringen sollte. Doch wird dafür gesorget, daß es wohlfeil seye und dadurch desto leichter zu jedermanns Händen kommen möge.
Da aber leicht zu erachten ist, daß eine solche Auflage ein ansehnliches Capital erfodere, und das Waysenhaus dadurch genöthiget wird solches autzunehmen, und Interessen zu zahlen, so suchtman diese Lastdurch Pränumeration einigermasen zu verringern.
Das ZEofensthe Gesangbuch wird zwar mit i fi. i f kr. bezahlet, aufdieses aber welches doch 150 Lreder mehr har, wird mehr nicht als ro kr. pranumeriret. Auf ein solches aber welches auf gröber Papier abgedruckt ist, werden »6 kr. und wann man Evangelia und Episteln dabey verlangt 24 kr pianumeriret. Künftigen Michaelis denckt man es zu liefern. Man Hoffer daß alle die welche von edlem Eifer für die Erbauung, und von Menschenliebe und Mitleiden insbesondere gegen Waysen (worauf haben wir bey betrübten Zeiten mehr zu gedenken als auf Waysen - ) belebet werden, dieses heilsame Inttitutum befördern, und sichumPranu- meranten bemühen werden. Dem mir geschehenen Auftrag gemas erbiete ich mich die Pränumerat. in hiesigen Gegenden gegen Ausstellung eines Scheines anzunehmen, und an Behörde zu befördern.
*3* S. G. Schwarz
Pfarrer zu Giesen.
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