Giesser Wochenblatt.
Num. 4.
Dienstags den rr. Januar. 1771.
A-rtsitzung dcr neueren Verordnung wie das Mord -Raub tntb Diebs-auch anderes Herrenlose Gesinbel, nach aller Strenge, überall aufzusirchen und ;i> verfolgen ist. re.
Vsrs Zünffee: Nach diesem Vorgang hat ferner der Beambte oder Commandirende das in einem anderen Gebiets) aufgefangene Gesindel nicht schlechterdings Beine OtthS, Schultheissen, oder einem anderen Unterbe» bienten (bep deme, der sicheren Verwahrsame. halber, eine Besorgmß vor» walthen wogte) sondern deme erlieren Beamten desjenigen Tcrmorn (in welchem solches aufgefangen worden) ju überlieferen, wann auch schon die Abführung derer Arrestirten bi« zu demeselben mehrere Stunden Weea« enbetreffete: gleichwohl sind allemahl in kerley Begebenheiten, wo, nach der obberührten Nothdurfft«. Erfordernüsse, die Skreiffungen oon einem Ternrorio in das andere einseitig geschehen , alsobald hernach durch den Beambten des ersteren, an den Bearnbten des letzteren schriftliche Ke- verfalesde exrndenullatenus praeiudicando auSjustellen: Und gleichwie die straffende Mannschaft leDerjeit,zu ihrer Legitimation, mit einem Arr. schafftlichen oder ambtlichen Atteilar zu versehen, und darb.p der vorrüa» liche Bedacht ju nehmen ist, daß von selbiger gute Ordnung und Manns» zücht gehalten, nirgentwo aber der geringste Emß begangen werde , allo solle auch wiederum derselben in ihrer AmbtS»Ausrichtung nicht« v rbin. derliches ins Mittel gesetzet, sondern Überall aller Vorschub geleistet wer. - den: geschehete dahingegen , daß, in einem oder deine andern Orthnnn diesem.oder, jenem Lande«.Gebieth, dessen Schultheiß oder Vorllekek sich der zetzt.erwehnten streifenden Mannschaft, und ihrer Streiffuna wiedersetzte, so solle nicht nur ein solcher Verächter derer heilsammen Ge. setzen und Crapß. Verordnungen darum für seine Person auf dasfchä.ss,. fie angesehen und bestrafet werden, sondern auch die gantze Ortbs G,. meinde zu gleicher Zeit darsür zu haften, und zu büfen verbunden seyn.
^r<$ Sechste : Daferne sich hin. und wieder in denen Crapß- ©tanbiidJen Santen allenfalls solche Eräugnüffen Hervorthun sollten , wo wider das überhand, nehmen des Di-b- und Raub-Volck«, -in Ee re Hülfe vonnsthen wäre, alsdann stehet denmesrnigen Hoch.und säd^
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