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Giesser Wochenblatt. Fünf und Vierzigstes Stück.

Dienstags dm f. Vfowmbtr 1771.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster Erlaubnis.

Beitrag zur Grestt ^irchengesthichte.

Sus Hcnrrck) Orth Stadtpfarrer in sGiesen , der ifSs, wieder nach Marburg gieng, wie in dem vierzigsten Stück dieser Wo­chenschrift ausführlicher gemeldet worden, ist aller Vermuthung nach, Georgius Nigrinus SS. Theo!. Doktor, in dem Pfarramt gefol­gt. Unsre älteste Kirchenbücher, die noch vorhanden sind , gehen, wie oben schon, im ?8 Stück gesaget worden, nicht weiter zurück, als bis auf das l576ste Jahr. In eben demselben Jahr am 19. April wird Herrn Georgn Nigrini schon gedacht; nämlich, daß seine Frau Elßbeth (.Eli­sabeth) bey Johannes Löber zu Gevattern gestanden. Seiner selbst wird in den folgenden Jahren zum östern in solcher heiligen Verrichtung , zum letztenmahl aber 157-- am taten Jun. und seiner Tochter Margaretha, 7f8o. am zi. Mertz, gedacht. Im ersteren Fall, ließ Herr Georgius Nigrinus sein Söhnlein, Namens Hanß Hermann taufen; im letzteren, hat gedachte Tochter desselben zu Gevattern gestanden.

Weil die weitere Urkunde bey hiesiger Stadtkirche fehlen, so kön, nen wir von der vor dem rossten Jahr hergehendeu Zeit, keine Nach­richt liefern. Vermuthlich aber mag gedachter Herr Do&or Nigrinus schon zuvor dem geistlichen Lehramt zu Giesen vorgestanden haben; wie auS den vielen von ihm gehaltenen und schon im Jahr 157*. u. s. w. heraus- gegebenen Predigten zu ersehen. Daher es nicht unwahrscheinlich ist, daß er auf Herrn Henrich Orrh im Predigamt allhiergefolget,

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