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y, . (Siefllr Wochen-Blatt/ Nut«. IV,

einen eben fo unvernünftigen Begriff von der wahren Redlichkeit tttib der rechten Ehre haben, angesehen werden kann. Aber dieses gereichet der Tugend entweder jum Ruhme, oder gar zur Schande, daß fie jederman überhaupt hochachtet, lobet und bewundert; und daß dem ungeachtet die Ehrerbietung , die man ihr schuldig ist, die meiste Zeit dem Schattenwerke, oder vielmehr ihrem Gegentheile, ihrem Todt« feinde, dem Laster selbst, erwiesen wird. Wiejvieler schlimmen Streiche, wie vie« ler Betrügereyen, die zuweilen grob genug sind, wird man nicht in dem gemeinen Leben gewahr, welche ungescheuet ausgeübet werden und deren Urheber sich m der Meinung, daß sich die Gesetze dessen nicht annehmen, so gar schmeicheln , daß |te dem öffentlichen Tadel entgehen werden. Man ist s-m Freund, oder zum we« niasten stellet man fich fh - fo es nicht auf den Eigennutz ankömmt, so gehet alles gut: Aber warten wir die Zeit ab, da es in einer Sache um Den Vortheil zu thun ist, so wird man es alsdann nicht allein nicht für eine Schuldigkeit und für ein Vergnügen achten, nachzugeben , wann es auch noch so gerecht und billig« re, sondern man wird sich auch nicht damit begnügen lassen, sein vermeintes Recht auf eine anständige Weise zu behaupten, vielmehr wird man zu tausend listige» Strei­chen und Kunstgriffen seine Zuflucht nehmen, feinen Freund zu hintergehen, man wird anderen von ihm eine Übels Meinung beyzubringen suchen , es mag auch ko­sten, was es will, und manchmal wird man auch die Verleumdung nicht sparen. Man lauret zwar nicht an einer Landstrasse auf die Vorbeygehende um sie zu plündern , man nimmt das Vermögen eines andern nicht unmittelbar weg; aber man weis viele Umwege, sich desselben zu bemächtigen, und es an sich zu ziehen. Bald macht man sich eines seine Dürftigkeit, Den üblen Zustand seiner Sachen, seine Nachiäßigkeit oder feine Unwissenheit zu Nutze,um Dinge die er sonst viel theurer verkauften könte, von ihm sehr wohlfeil zu haben: Bald verursachet man einem armen Nadoth tausend Unlust , Kummer und Verdruß, um ihn , er mag wollen , oder nicht wollen , dahin zu bringen , daß er sich seines väterlichen Erbtheiles begibt: Bald verheelet man an einer Sache, deren man sich mit mehr Vortheil, als es sich gehöret, entledigen will, die Übele Beschaffenheit, welche man kennet, und daran man oft selbst schuld ist. Ein Gläubiger stehet sich zur Vergeltung seiner erwiesenen Gefälligkeit gezwungen, entweder Schaden zu leiden, oder einen Theil seines Gel« des zu verliehren, um es in einer grossen Noch wieder zu kriegen. Ein Handwerks« mann wird um seinen verdienten Lohn gebracht, indem man ihm denselben lange vorenthält, und er ihn also gleichsam erkauffen muß.

Es würde allzuviel Zeit erfordert werden, wenn man nur alle Ungerechtigkei­ten und Tücke von dieser Art anzeigeu wollte, welche weil sie die Gesetze ungestraft hingehen lassen, von sehr vielen sogenannten redlichen Leuten, auch zuweilen gar von denen, welche für fromm angesehen seyn wollen, täglich ausgeübt werden. Welch ein Schade ist es vor sie, daß sie nicht in einemLande gebohren worden, wo sich die Zulassung der Gesetze weiter erstrecken möchte! -O! wie wohl würden fte sich dessen zu bedienen wissen! Aber wir wollen uns nicht verwundern, daß sie die Freyheit, welche