r-z Gresser Wochen-Blätb / Num. IV.
gänglichen Pflichten entwever des^Menfthen überhaupt, oder eines rechtschaffenen Bü qers, oder der verschiedenen Ständen des Lebens augenscheinlich zuwider sind? <^ch mülle zu dem Ende eine vollkommene Satire über die Sitten unserer Zerr machen; aber die Grenzen dieser Rede lassen uns kaum so vielen Raum übrig, nur ei« ne Probe davon zu geben.
Bey den Aegiptern, Athenieusem, Laeedamoniern und Lueaniern hat t6 @e# fefee wider den «i Müßiggang gegeben. Daselbst war ein jeder verbunden, bei) der Obrigkeit anzugeben , wovon er lebte und womit er sich beschafftigte, und wann man einige antraf, die keine Handthicrung trieben, so wurden ste gestraft. Es ging in Aegypten und zu Athen nach der Verordnung des Draco so weit, daß es dabey auf das Leben ankam. Aber heutiges Tages, wann man Persien ausnimmt, n>o n) diese alte Policey noch soll geblieben sepn, weis ich kein Land, wo man nicht ungestraft müßig gehen könnte, und wo man nicht glaubte, daß man es so bald, als man viel Vermögen hat, oder sich mit dem, was man hat, begnügen lasset, ohne sich ein Gewissen daraus zu machen, thun könnte. Zwar ist man diesem Laster in gewissen Ländern mehr ergeben, als in andern; aber es flieht überall unzählig viele Leute, welche sich so gar eine Ehre daraus machen, ihre Tage ruhig hinzubringen und nichts anders zu thun, als zu essen , zu (rintfen und sich zu belustigen. Was iss gleichwohl dem Menschen, der von Natur mit so vielen Kräst ten des Leibes und der Seelen begabt ist, schimpflicher, als durch eine niederträchtige Trägheit dieselben zu verscherzen. Was beleidiget den gütigsten Schöpfer und Den höchsten Beherrscher mehr, von welchem man solche Gaben empfangen hat, deren einige zahlreicher und wichtiger, andre geringer, alle aber in ihrer Art vor- tresiich und nützlich sind, Die alle dazu Dienen uns von seiner Macht, Gütigkeit und Weisheit einen hohen Begriff beyzubringeu; die alle sehr vfties hervorbringen/ das an sich zur Beförderung Der Gemächlichkeit und Glückseligkeit des menschlichen Le- bens g.-reichet ? Was iss Der Pflicht des Menschen, und noch vielmehr Der Pflicht eines Bürgers mehr zuwider? Dieser, als ein solcher, ist äusser Der allgemeinen Schuldigkeit, in dieser Welt zu etwas nützlich zu seyn , noch besonders stark verbunden, in der bürgerlichen Gesellschaft, davon er em Mitglied ist , so viel Nutzest tu schaffen, als er immermehr kann. Wosem es nicht eme grosse Menge Menschen fldbe, welche ihre Umstände nöthigten, beständig zu arbeiten , und wenn nicht ernt* oe wären, welche es aus Liebe zur Arbeit und aus Schuldigkeit thäten, wie würde es mit Den andern gehen, Die sich davon bestehen wollen ? Wo würden sie etwas zu ihrem Vergnügen, oder gar zu der unumgänglichen Nothdmft des Lebens hernehmen ? Die mehrsten achten sich nicht verbunden zu arbeiten, weil sie es nicht nö- rhig haben, d- i. weil sie im Stande seyn wurden, eine Beschäftigung zu erwählen, die ihnen am meisten gefiele, und wozu sie sich am besten schickten, und Die sie folg*
„) Menagim ad £>iog. Latrt. L. 1. §. s$. UNd P<rk.omw ad Äthan. Var. hiß. 2. f, vish 4. 1« w) 1. Cariivrt^ht apnd 1. de Laer, Dcßript. Per/, p. 360,


