i<4 Giesser Wochen-Blatk/ Num, XXL
Daß Giessen alle diese Wohlthaten an den Gnadenbezeugungen der Durchlauch- tigsten Fürsten von Hessen und an dein Veystande des ganzen Vaterlands dankbare lich zu verehren habe/ lehret uns die augenscheinliche Erfahrung. Philippus der «rossmüehige/ ein gesegneter Beherrscher von ganz Hessen und Stammvater aller nach ihn» gekommenen Heßischen Fürsten gründete schon 1517. die Universität zu Marburg. Alle evangelische Stände fasteten auf einer Versammlung zu Schmalkalden iH7. den löblichen Schluß von den Kloster- Stifts-und Kirchen-Gütern/ Pfarreyen/ Superintenduren niedrigen und hohen Schulen anzulegen und mit zulänglichen Einkünften zu versehen. Philippus der fünfte der GOtt unb dem Kayser getreue Fürst / erfüllet«/ nachdem ihm das Darmstädtische Antheil und die Helft« des Oberfürftenthums Marburg zugefallen/ 1607. diesen Entschluß und er- hub nach eingeengten Kayserlichen Privilegien sein in Giessen etliche Jahre vorher an- selegtes Gymnasium illustre zur Würde einer Universität. DaS im siebenden Jahr des gegenwärtigen Scruli feyerlich begangene Gedächtnißfest dieser Stiftung ist rod) bei) vielen im frischen Andenken. Wie der Anfang / so der Fortgang. Durch GOttes Vorsehung wurden die gelehrtesten Männer/ welche theils schon im Vaterlande waren/ theils ausserhalb in grossem Ruhme stunden/ berufen und zu Lehrern verordnet. Diese zogen andre an / mit welchen wie aud) andern von fremden -Orten rrhaltenen Männern alle Stellen in den folgenden Zeiten also besetzt worden / daß Giessen seinen Ruhm noch immer behauptet und an geschickten Lehrern mit andern Akademien um den Vorzug streiten können. Hat es nicht manchmalen die vortref- lichsten Gelehrten anderswoher bekommen? Haben aber nicht auch Ausländer der- Sleichen von hier gesucht und mit ihrem grösten Vortheile zuweilen erhalten? DaS war der Grund seines blühenden Zustandes/ das kann er auch noch seyn/ wenn er nur recht betrachtet und gehörig angewendet wird. Die Freygebrgkeit und gewiß fürstliche Fürsorge der Durchlauchtigsten Herrn Landgrafen um einen beständigen Zufluß an Erhaltungsmitteln zu haben / ivar nicht geringer. Philippus der grosse müvhige stiftele schon so viel/ daß bey der gleiche» Theilung zwischen Marburg und Giessen der letzteren Academie eine beträchtliche Summe zu fiel/ welche aber nachge- jhends durch die Gnade Ludwigs des fünften/ Gcsrgens des andern undDe- »0 grossen Nachfolger / wie auch durch die Gulthäligkeit der Landesständen und bischerige gute Verwaltung also vermehret worden/ daß/ wo nicht die Ungerechtigkeit einen Eingriff gethan hätte/ alles ordentlich und hinreichend bestritten werden konnte. Was sollen wir ferner von unfern Gesetzen und Verordnungen sagen? Die sind/ ja eine jede Seite des Gesetzbuchs ist ein rechter Schatz der Wersheit/ Gerechtigkeit und Schalfsinnigftit. So wenig jemand im Stande ist/ denselben mit Der bündigsten Rede zu erschöpft»; so ungezweiftlt haben wir es ihm zu danken/ wenn in Verwaltung der Pflichten und Gerechtigkeit/ in Beobachtung guter Ordnung/ im Gebrauch der erteilten Freyheiten kem Abgang erscheinet. Die Freyheiten fei» der schliessen sich an die Gesetze und sind eben so vernünftig/ als anZenehm. Sollte


