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14 Gresser W-chen-» Blatt/ Num. III,

chcii Unterricht und andere dergleichen Mittel verschaffet / die dasjenige auszurichten geschickt find/ wek« cheS er selbst mit aller Gewalt / die er in Händen hat / nicht zu Stande bringen dann. Uebrigens ist das 2lmt ein« Gesetzgebers und eines Sittenlchrers allezeit sehr unterschieden. De» lezte ersitzet / was bcy dem erster» abgehet/ und der Gesetzgeber überläßt dem Sittenlehrer ein sehr weites Feld. Der Gesetz» gtber/ als ein solcher/ läßt vieles zu / welches er an andern misbilliget/ und das er als ein Mensch und noch vielmehr als ein Christ sich selbst ernstlich untersagt. Die Zulassung setzt nicht allezeit voraus/ daß der Gesetzgeber tasienige / was er zuläßt / für gerecht und tugendhaft halte. Es ist öfte-S nur eine Zu» lassung/ vermöge welcher etwas ungestraft hingehet/ und nicht eine solche/ dadurch etwasgebilliget wirt/ oder sie soll vielmehr so angesehen werden/ eS mögen nun auch die Getauten des Tcsitzgeb'tt von der Beschaffenheit der nicht verbothene» Sachen seyi»/ >vie sie wollen.________Der Schluß ioigr künftig.

3' 3- Reinhards Oochfürstl. M-rggräfl. Laden Surlachischen rrürklichen ^3ofi raths jurisilfch-und -Ztstorische kleine Ausführungen / zwexrer »heil 8. Eiessen bey 3oh. pH. Drleger/ 174,. jo. Bogen ,. folio,Tabellen und ein Kupfer.

Der berühmte Herr $). R. hat sein Versprechen / alle Jahr einen rheil solcher Schriften heraus zu geben / welches er in der Vorrede vor den erst-» im Jahr 1746. ge» than/ seiner acänderten Umstände» halber nicht halten können. Unterdessen Hal er toch nun wiederum eine Sammlung kleiner Ansluhrunge» geliefert/ welche eben diejenige Lob prüLe vollkommen verdienet/ womit die ersten von allen Kennern beehret worden. Der Raum leidet nicht/ daß wir aus allen Stücke» einen Auszug machen ; deswegen wollen wir nur die Aufschriften derselben zu einiger Nachricht hierher setzen. Die IX Ausführung/ kenn mit dieser fängt sich der zweyte Theil an/ hält in sich Gedanken über die Frage : wohin die Streitigkeiten/ wegen des Rechtes / einen Beyffaer des kaiserk. und des Reiches Raminergertchres zu präsentieren / zur Erörterung gehören/ und was in dergleichen Fällen hocherwähntes Gericht zu thun vermöge? Welche anfzufe« tzeu der Herr D. veranlasset worden/ da er die Ehre gehabt/ tu der streitigen Prafeutationsangtle« genheit des Echwäbiichen LraysiS / evangelischen Theils / gebrauchet zu werten. X. Ausf. von den Gowen / worin die fürst. Nassauische Lande gelegen sind/ und von denjenigen / well che das Gravenamt darinnen verwaltet haben. XL Ausf. Leptrag zu der Historie und dein Geschlechtregister der Braven / nun Fürsten/ von Nassau alter Zeiten. Diese bey» de Stücke gewähre» viele aus ächten U'kunden gelogene / obgleich noch nicht ganz au-sührliche N-Ärich» t(» von dem hohen Nassauische» Hause in dem altere» zcitraume. Besonders halt das Xft viele zu der alte» Geographie und dem Verstände alter Urkunden dienliche Ämnerkmrgen ; des XI« aber lei« tkt das Geschlechte der Braven und Fürsten von Nassau von Otto Herr» zu Laurenburg/ der in X«» Jahrhundert gelebt / her; wobcy das alte zwey Stunde» unterhalb Dictz auf ter rechten Seite der Lahn gelegne längst verfallene Schloß Laurenburg sammr ter dabey gelegenen neue,» Laurenburg », einem zierliche» und accuraten Kupfer vorgestellt wird. Der muttere Zeitraum ter Nassauischen Ge­schichten ist in beyteo Agenten Stücke» enthalten / davon das xiite das Geschlechtregister des Fürstl. Kaufes klassau/ «Ottoni scher Linie/von Grav Henrich dem reichen/ bis in das 16 3ahrbundert; und das XJIke das Geschlecht» egisterderWalramifchen Linie von Grav Henrich dem reichen/ bis in das 1 s 3ahrhundert erzählet. Endlich die Xiv« und lezte Ausf. zeigt: ob unbrvieweit nach den natürlichen und alten deutschen Rcchre»/ der Erbe schul­dig sey/ des Erblassers Verpflichtung zu erfüllen. Übrigens verspricht der fttrr D. in der Vorrede wegen seiner vielen Geschäften sehr ungewiß / daß er m-hrern dergleichen Sammlungen heraus geben werte: veisichert aber / daß er teu dritten ?heil nickt werde drucke» lassen / k^vorer den vierte» auch fertig habe / damit fein Werk/ davon jedesmal zwey Theiie einen Band ausmacheu/ nicht unvoll, ständig bleibe. Wir wünschen ihm Zeit und Musse zu sortsezung seiner »üzlichcn und beliebten Arbeit.

Der unbekannte Herr Mstz lichf'ge/ wellhcr keu lezten Brief eingeschickt / wird dienstsreundlich und geflissentlich ersuchet / bey dem Verleger einen an ihn gestellten Brief abhohleu jti lassen / welches nach belieben von ihnr geschehe» kann.

Ein in Rechnungksiche» wohl erfahrner Cand darus Juris wird gegen Rcichung eines nuten Salami gesucht.

Line geschickte und wohl geübte Haußhälterin von etkich und drepßig Jahren wird von einem Wilma»» gegen einen billigen Lohn und abfallende Trinkgelder in Dienst verlange.