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»r, ' Giesser Wochenblatt/ dlum. Hl.

Menschen giebt. Und diese Laster werden allezeit innerliche Bewegungen verursa- chen, davon zwar einige äusserliche Würkungen, aber nicht alle, und auch nicht ein­mal die meisten durch die Furcht vor einem grossen liebel zurück gehalten werden kön­nen. Ich gehe weiter und behaupte, dass y) der Endzweck der bürgerlichen Gese- tzen an sich nicht ist, diejenigen, welchen man sie auferleget in der That tugendhaft zu machen. Deshalben wäre nüthig, daß sie das innerliche des Menschen in Ord­nung bringen könnten. Allein, weil ssc nicht bis dahin kommen können, so haben sie damit nichts zu schaffen, was darin vorgehet. Dieses ist dem unermeßlichen Er­forscher der Herzen allein Vorbehalten. Und was die äusserliche Kennzeichen anlan­get , so würde es sehr schwer, wo nicht unmöglich, seyn, in unzähligen zweydmti- gen Handlungen, worin das Laster selbst die äusserliche schöne Gestalt der Tugend öfters annimmt/ daö Schlimme zu erkennen. Die Mittel, deren sich die Gesetze bedienen, sind auch nicht geschickt, es dahin zu bringen , daß man das gerechteste und billigste, welches sie von einem fordern, aus einem tugendhaften Grunde beo­bachte. Sie suchen nicht das Herz zu bewegen; sie bemühen sich nicht zu überre­den, sie führen keine Beweise an; sie befehlen nur; sie verbieten; sie schrecken; sie drohen : Wer dieses oder jenes rhun wird / soll auf diese oder jene weise gestraft werden- So reden sie; dieses ist ihr einziger und allgemeiner Bewe- gungsgrund. Alles kommt auf die Furcht vor der zwingenden Macht an, womit diejenigen , welche mit andern nach den Gesetzen zu verfahren haben, ausgerüstet sind. Allein man merke, alles was das Ansehen einer Gewalt hat, ist an sich nicht vermögend den Verstand zu überzeugen und folglich den Willen zu lenken. Die Gewalt unterrichtet nicht, sondern schrecket ab. Sie kann behilflich siyn , sich in seiner Pflichtzuerhalten r abersie macht nicht geneigt, sie freywilligund als eine Pflicht auszuüben. Wenn man nur durch die Furcht zurücke gehalten wird, so ist man de­sto fertiger, so bald sie aufhöret, und man Gelegenheit findet, die Wirkung der Drohungen zu vermeiden, sich beherzt loß zu machen. Der Zwang dienet so gar da­zu , das Verlangen starker zu erregen. Und dieser Ursache halber müssen sich dieje­nigen , welche überreden wollen, wohl in acht nehmen, daß sie nichts thun, welches einen auf dm Argwohn bringen möchte, als wollten sie Zwang brauchen. Die Men­schen haben ein grosses Belieben daran, aus eigener Bewegung zu handeln, und sie schmeicheln sich gern damit, wenn sie nur durch überzeugende Gründe zum Nachge­ben können bewogen werden. Das wichtige Geheimiiiß zu überreden bestehet dar­in, daß man selbst überredet zu seyn scheine, und doch dabey keine allzugrosse Be­gierde bezeuge , andere zu überreden. Diese heftige Bemühung, die Gemüther ein* zunehmen, hält man für einen Eingriff in ihre Freyheit. Ein allzueifriger Lehrer wird für einen Mann angesehen, der sich einer Herrschaft anmassen will, oder wel­cher selbst der Richtigkeit seiner Gründen nicht trauet. Mit einem Worte, soviel Zwangs man sich bedienet, oder zu bedienen scheinet, so viel Abbruch leidet hierdurch der

y) Noodt erat, de religione ab imperio jure gentium hbcra, pagt i$g, fe<yq. p, /$>-#., ££ fäq. p. 21 j. C3 feqq. tdit. tert.