Dienstag den i?ten Aug. 17 fo.
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jttstcs und durch keine Reue wiederum $u linderndes Verderben hinunter tu werfen & fließt m viele / um deren blutigen Leichnam man nach ihrem gewalrthäkigen Ab. schied mifgeschlagene B'bAi/ Gesang , und Gebckbucha- antrift; die f«b eine lange Zeit vor ihrer grausamen Execmion einer besondern Frömmigkeit zu beMaen fd)ei. flm/.aucb wohl Zettel jurucke.,affen / Darin sie bezeugen, daß sie mit KL öhn und in der Meinung einen gnädigen Richter an ihm anzutreffen/ aus dieser Welt ae- fahren; ja die muten unter dem singen und baten in die Fußtapfen des veuweifelten Ju^is emtrekten. Aber meld) ein Wahnwitz bringt die Leute um ihre Ueberlegung/ daß sie nicht sehen/daß ihr Gebat dem HERRN nicht gefällt / weil ihre Hande voll Blutes sind ? Was mag nur das Gewissen einem solchen Unsinnigen sagen/ wenn er denkt: du fiehest GOTT an/ er wolle dich aufnehmen / er wolle dich nicht strafen/ sondern in die ewige Selikeit versetzen/ und hast doch im Sinne dich mit der ab- scheulichsten Unthat zu besudeln und dazu dir die Zeit zu nehmen / daß du in wahrer Buffe GOtt um Verzeihung bitten könntest? Glaubt man denn/daß er mit sich spielen oder sich überreden lasse/ man ehre/ furchte/ liebe ibn/ da man sein Gesetz mit Füssen tritt/ und im Begriff liehet / es ganz und gar zu Schanden zu machen - °ta Wahr, fjeit/ wenn man nicht mit solchen Leuten/ als mit rasenden/ ein Mitleiden haben und übiig V<r$<tl)€n nlu^ toeil von Sinnen sind; so ist keine Entschuldigung vor sie
Es wird zwar Niemand etwas erhebliches wider das zum Grunde gelegte Gesetz/ das uns zu unsrer Erhaltung verbindet / vorzubringen wissen; unterdessen aber könnte man doch einen Zweifel bekommen / der im Stande wär/ eine Verwirrung 1» verursachen. Man ist nämlich durch dieses Gesetz sich selbst etwas schuldig ; dec aber / dem man etwas schuldig ist / kann uns dasselbe nachlassen/ und dadurch unsre Verbindung aufheben : Also könnten wir uns aud) selbst unsre eigene gegen uns selbst gehende Verbindung erlassen/ wir könnten uns des daraus zuziehenden Nutzens ver- leyhen/ und weil man meinet / der dritte habe nichts darzu zu sprechen/ so sey eben so kein wichtiges Gebott um das/ das uns die Sorge vor unser Leben aufleget. Allein es ist gar nicht an dem/ daß man sich eines jeden Rechts begeben könne/ und an, olletwenigsten ist man befugt sich selbst die Obligation zu seiner Erhaltung nachzulaffen. Man bedenke nur ein wenig/ wer man ist/ so wird man davon gar bald überzeugt werden. Denn ich muß mich gar nicht kennen/ wenn ich nicht weis / daß ich nicht nur «Üein/ sondern auch und vornehmlich GOtt meinem Schöpfer und HErrn dabey auch meinem Nebenmenschen lebe. GOtt hat nns in die Welt gesetzt / daß wir ihm darin dienen und aus allen Kräften seines Namens Ehre verherrlichen sotten ; er hat einem jeden daö ©einige zu dieser Absicht beantragen anvertraut; GOtt hat das gethan/ dec bas unumschränkte Recht hat / über uns zu disponiren und mit uns zu machen / war er vor gut befindet/ und der nicht nöthig bat uns zu fragen / ob es uns so recht ist. Kann ich also GOtt den Dienst aufsagen/ wenn ich will; kann ich/ ohne mir Rechte imjumaffen/ die ich nicht W/ und deren ich nicht fähig bin/ mein Amt aufgeben,
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